Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Carolin B. •

Wie wird sichergestellt, dass Gruppenpsychotherapie weiter gestärkt wird?

Sehr geehrte Frau Machalet, mit dem neuen Beitragsstabilisierungsgesetz wird die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen durch die Hintertür kommen. Als Psychotherapeutin mit halbem Kassensitz behandle ich derzeit überwiegend im gruppentherapeutischen Setting, was kostengünstig und effektiv ist. Wenn es zu einer Budgetierung/einer Fallzahlbegrenzung kommt, werden ebendiese Gruppen nicht mehr angeboten werden können. Das betrifft insbesondere Psychotherapeuten mit halbem Kassensitz. Das kann so nicht gewollt sein. Wie stellen Sie sicher, dass Gruppenpsychotherapie gestärkt und weiterhin angemessen vergütet wird? Gruppenpsychotherapie anzubieten geht mit einem stark erhöhten Verwaltungsaufwand einher sowie mit einer hohen finanziellen Belastung, da entsprechend große Räumlichkeiten angemietet werden müssen. Sie können sich sicher vorstellen, wie hoch die Miete für einen Gruppentherapieraum in Ballungsgebieten wie Hamburg, Berlin und München ist.

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, für Ihr Engagement für die psychotherapeutische Versorgung und zu den Rahmenbedingungen ihrer Durchführung.

Psychische Erkrankungen gehören zu den großen gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist deshalb klar: Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, dürfen nicht die Leidtragenden notwendiger Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Gleichzeitig stehen wir vor der Aufgabe, die Finanzierbarkeit der GKV dauerhaft zu sichern. Das am 10. Juli 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist deshalb das Ergebnis eines schwierigen Abwägungsprozesses zwischen dem gesundheitspolitisch Wünschenswerten und dem unter den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen Verantwortbaren.

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Bundestagsfraktion deshalb zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt. So wird der Zugang zur Psychotherapie erleichtert, indem der Konsiliarbericht in bestimmten Fällen entfällt. Außerdem ist sichergestellt, dass laufende Einzel- und Gruppentherapien, die bis zum 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarminderungen fortgeführt werden können. Ebenso wurde gesetzlich verankert, dass die bislang für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Vergütungsmittel auch nach der Wiedereingliederung in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung weiterhin ausschließlich der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus haben sich die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag darauf verständigt, bereits im Herbst weitere Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Dazu gehören insbesondere die Absicherung begonnener Therapien bis zum Abschluss der Behandlung sowie dauerhafte Ausnahmeregelungen für besonders schutzbedürftige Patientengruppen, insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Zusätzlich soll die gemeinsame Selbstverwaltung Kriterien für dringliche Behandlungen entwickeln, damit Menschen mit einem besonders akuten Behandlungsbedarf schneller Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung erhalten.

Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich für eine besondere Förderung der Gruppenpsychotherapie einsetzen. Gruppenpsychotherapeutische Angebote leisten in vielen Fällen einen wichtigen Beitrag zur Versorgung und können dort, wo sie fachlich angezeigt sind, helfen, vorhandene Kapazitäten sinnvoll einzusetzen. Gleichzeitig ist Gruppenpsychotherapie nicht für jede Patientin und jeden Patienten die geeignete Behandlungsform. Deshalb wird es auch künftig darauf ankommen, eine vielfältige und bedarfsgerechte Versorgungslandschaft zu erhalten.

Ob darüber hinaus zusätzliche Anreize – etwa bei der Vergütung einzelner Versorgungsformen – erforderlich oder finanzierbar sind, wird im weiteren Verfahren sorgfältig zu prüfen sein. Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich derzeit jedoch nicht alle fachlich nachvollziehbaren Anliegen unmittelbar umsetzen. Deshalb war es der SPD-Bundestagsfraktion wichtig, zunächst diejenigen Regelungen abzusichern, die Versorgungskontinuität gewährleisten und den Zugang zur Behandlung verbessern.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat öffentlich deutlich gemacht, dass das Beitragssatzstabilisierungsgesetz kein Schlusspunkt ist. Wir werden die Auswirkungen der Reform auf die psychotherapeutische Versorgung eng begleiten und gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren der Versorgung bewerten. Sollte sich zeigen, dass weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, werden wir uns für sachgerechte Nachsteuerungen einsetzen. Unser Ziel bleibt eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und zugleich dauerhaft finanzierbare psychotherapeutische Versorgung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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