Vor über 1 Jahr erzählten Sie am 22.10, Sie würden sich mit dem JM in Verbindung setzen, um nähere Informationen zu den von mir aufgeworfenen Fragen zu erhalten. Wann berichten Sie über das Ergebnis?
Vor über 1 Jahr erzählten Sie am 22.10, Sie würden sich mit dem Justizministerium in Verbindung setzen, um nähere Informationen zu den von mir aufgeworfenen Fragen zu erhalten. https://tinyurl.com/2eymskpb
"Sobald mir hierzu belastbare Informationen vorliegen, werde ich diese gerne nachreichen."
Namentlich geht es um Folgendes: Wie schnell werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Staatsanwaltschaften in Hessen vergeben und die Antragsstellenden nach JI-Richtlinie (mitten in Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie) darüber informiert?
Ist ein halbes Jahr nach Eingang üblich oder eher nicht?
Wie schnell werden zudem nach Eingang eines Untätigkeitsantrags auf gerichtliche Entscheidung im Bereich der Strafrechtspflege nach EGGVG Aktenzeichen am OLG Frankfurt/Main vergeben. Sind mehr als 9 Monate [auf dem Stand vor über Monaten, Anm.] üblich oder eher nicht?
Wann berichten Sie übers Ergebnis? Ist die flankierende Eingabe an EU-Organe auch in Ihrem Sinne?

