Haben Sie für die „Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes” gestimmt? Wenn ja, warum haben Sie das gemacht, obwohl sich Experten massiv dagegen aussprechen?
Guten Tag Frau Hartdegen,
haben Sie bei der Abstimmung über die „Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ dafür abgestimmt (1) gestimmt?
ja oder nein?
Wenn ja, warum haben Sie dafür gestimmt, obwohl sich Experten gegen das Gesetz stellen(2)?
Sollte das Gesetz vom Verfassungsgericht einkassiert werden und Sie haben dafür gestimmt, welche Folgen wird das für Sie haben?
Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Personen, die für Gesetze stimmen, die vom Verfassungsgericht einkassiert oder bemängelt werden, aus dem Parlament ausgeschlossen werden, um unsere Demokratie zu schützen?
Danke für eine ehrliche Antwort.
F.B
Sehr geehrter Herr B.,
in einer kürzlichen Antwort hatte ich Ihnen dargestellt, dass ein Register psychisch kranker Menschen in Hessen keineswegs geplant ist. Und dass ein solches Register niemals die Zustimmung der Sozialdemokratie finden würde - gerade vor dem Hintergrund geschichtlicher Verfolgungserfahrungen unserer Partei und ihrer Mitglieder.
Es geht im vorliegenden Fall um einen kleinen, klar umgrenzten Personenkreis: Menschen, die wegen Fremdgefährdung in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind, entlassen werden sollen, aber weiterhin nach ärztlicher Einschätzung Fremdgefährdungstendenzen zeigen.
Über die bevorstehende Entlassung dieser Personen können künftig die Kliniken Polizei und Ordnungsbehörden informieren. Und zwar ausschließlich dieses Personenkreises. Zudem ist im Rahmen der Gesetzesberatung das Mittel der Fallkonferenz in das Gesetz neu mit aufgenommen worden: einem Gremium, in dem in einem interdisziplinären Team Betreuung, Versorgung, Rückfallrisiken und soziale Integration jedes einzelnen Betroffenen besprochen werden und Meldungen so bestenfalls völlig unterbleiben können.
Man muss sich bewusst machen, dass bei Attentaten und ähnlichen Delikten der Vergangenheit im Nachhinein von der Öffentlichkeit massiv die Frage aufgeworfen wurde, warum die Sicherheitsbehörden nicht über die Entlassung von Tätern mit bekannten fremdgefährdenden Tendenzen informiert waren, obwohl diese Informationen andernorts vorlagen und bekannt waren.
Der Abwägungsprozess in einer solchen Frage ist sicherlich nicht leicht. Aber er ist eben genau das: ein Abwägungsprozess. Daher auch habe ich mich am Ende für den Gesetzentwurf ausgesprochen.
Was Ihre Frage nach möglichen Entscheidungen des Verfassungsgerichts anbelangt: In der Tat entscheidet einzig die Verfassungsgerichtsbarkeit über die Zulässigkeit von Gesetzen. So will es die Gewaltenteilung. Auf Grundlage derselben Gewaltenteilung sind das Wort und das Abstimmungsverhalten von Volksvertreterinnen und Volksvertretern im Parlament geschützt. Eine, auch wenn man es im Einzelfall einmal anders sehen mag, historische Errungenschaft, die wir nicht leichtfertig in Frage stellen sollten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tanja Hartdegen

