Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Richard G. •

In der BRD sind Kleinsolaranlagen nur mit Wechselstromstecker und bis 600 Watt zugelassen. Warum werden nicht auch solche mit Drehstromstecker und 3 x 600 Watt zugelassen?

Die Begrenzung von Wechselstromsteckeranlagen auf 600 W (lt. EU-Richtlinie und in Österreich 800 Watt) gewährleistet technisch, dass auch ohne Sicherungswechsel keine Stromader durch die zusätzlich in sie einspeisende Solarleistung überlastet werden kann. Mit einem Drehstromsteckeranschluss wären die Leitungen technisch genauso geschützt, wenn dann auf die drei Stromadern verteilt dreimal 600 oder 800 Watt eingespeist würden und zudem würde im eigenen Stromkreis einer Lastunsymetrie vorgebeugt.

Mit den bisher zugelassenen 600-Watt-Anlagen kann nur ein kleiner Teil des in einem Haushalt benötigten Stroms gewonnnen werden. Mit dreimal 600 oder gar 800 Watt könnten Privathaushalt ihren kompletten Stombedarf einfach und unbürokratisch selbst kompensieren und millionen Haushalte in der BRD verfügen bereits über Drehstromanschlussdosen an ihren Häusern.

Ich wäre dankbar, wenn Sie Ihre Antwort auf diese Frage konzentrieren könnten, ohne auf andere energiepolitische Themen abzuschweifen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage zu Kleinsolaranlagen. Ihre Frage ist sehr speziell, und ich bin keine Energie-Fachpolitikerin bin. Daher möchte ich Sie bitten, Ihre Frage an diejenigen zu richten, die im Ausschuss für Energie sitzen, die Diskussion intensiv begleiten und Ihnen sicher fundiert antworten können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße

Tabea Rößner

 

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