Wie verhalten Sie sich zum Rollback im Klimaschutz?
Sehr geehrte Frau Schulze,
neu eingebaute Heizungen sollten künftig mindestens 65 % erneuerbare Energien einsetzen. Das Gesetz wurde gestern vom Kabinett gekippt, das neue "Heizungsgesetz" ist ein riesiges Geschenk an die die fossile Industrie, auf Kosten von Klima und Bürgern.
Von unserer Wirtschaftsministerin, der Gaslobbyistin Reiche ist nichts anderes zu erwarten? Aber warum vergisst die SPD alle ihre Versprechen, ihren sozialen Aspekt?
Versorgungsunternehmen sollen schrittweise ein bisschen nicht-fossile Gase und Öle einsetzen. Das ist nicht mal mehr Greenwashing, nur Augenauswischerei. Der gestrige Kabinettsbeschluss ist zudem verfassungswidrig, er verstößt gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot.
Noch muss der Bundestag zustimmen. Ihre Partei hat einstmals Einsatz für den Klimaschutz versprochen. Wie werden Sie sich verhalten? Werden Sie Courage und Verantwortungsbewusstsein zeigen oder einknicken?
Mit freundlichen Grüßen
Renate R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Position zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Ich verstehe Ihre Sorge. Der Gebäudesektor ist für den Klimaschutz zentral, und gerade als frühere Bundesumweltministerin ist mir sehr bewusst: Klimaneutralität bis 2045 ist kein unverbindliches Ziel, sondern ein Auftrag, an dem sich Politik messen lassen muss.
Die Klimaziele gelten weiter, auch im Gebäudesektor. Es darf keinen klimapolitischen Rollback geben. Wenn das bisherige Heizungsgesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt wird, dann kann das nur verantwortbar sein, wenn der Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung verbindlich, sozial gerecht und praktisch umsetzbar bleibt.
Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz wird ein Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den Eckpunkten betont, dass die Klimaschutzziele weiter gelten und dass neue Heizungen künftig überwiegend CO₂-frei betrieben werden sollen. Gleichzeitig soll das Gesetz technologieoffener und einfacher werden. Bestehende Heizungen sollen weiter genutzt werden können; beim Heizungstausch sollen Eigentümerinnen und Eigentümer mehr Wahlfreiheit erhalten. Das gilt etwa für Fälle, in denen sich eine Wärmepumpe noch nicht rechnet oder technisch noch nicht eignet. Dann kann auch eine Gasheizung eine Alternative bleiben.
Diese Wahlfreiheit ist aber nicht voraussetzungslos. Wer sich künftig für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, tut dies im Wissen um voraussichtlich steigende Kosten für Öl und Gas. Zusätzlich muss ab 2029 mit der sogenannten Biotreppe ein steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe eingesetzt werden. Außerdem ist eine Grüngas- und Grünölquote vorgesehen. Das soll den Gebäudesektor schrittweise klimafreundlicher machen und zugleich verhindern, dass Entscheidungen im Heizungskeller zu einer dauerhaften Festlegung auf fossile Energien werden. Ich teile aber ausdrücklich nicht die Haltung, dass „irgendwelche“ Beimischungen fossile Heizungen schon klimafreundlich machen. Biomethan, grüner Wasserstoff oder synthetische Brennstoffe sind knappe und wertvolle Ressourcen. Sie müssen dort eingesetzt werden, wo sie ökologisch sinnvoll und sozial bezahlbar sind. Wer sich unter diesen Rahmenbedingungen dennoch für die deutlich teurere Variante einer Heizung entscheidet, darf diese Kosten nicht auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.
Ein besonders wichtiger Punkt ist für mich der Schutz von Mieterinnen und Mietern. Klimaschutz darf nicht bedeuten, dass Vermieterinnen und Vermieter eine kurzfristig billigere, aber langfristig teure Heizung einbauen und die Folgekosten dann über hohe Nebenkosten auf Mieterinnen und Mieter abwälzen. Deshalb ist es wichtig, dass der Mieterschutz verbessert werden soll: Zum ersten Mal sollen Vermieter substanziell an den Nebenkosten beteiligt werden, wenn sie sich für unwirtschaftliche Heizsysteme entscheiden. Die SPD-Fraktion hat zudem festgehalten, dass es Regeln geben muss, die Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen schützen.
Sie sprechen auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit an. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Klimabeschluss deutlich gemacht, dass der Staat beim Klimaschutz Verantwortung gegenüber heutigen und künftigen Generationen trägt. Ein Gesetz muss tatsächlich geeignet sein, die Emissionen zu senken. Eine Evaluierung im Jahr 2030 ist vorgesehen. Sie darf aber kein Freibrief sein, jetzt zu wenig zu tun.
Der Gebäudesektor muss auf Klimakurs bleiben. Das Klimaschutzgesetz gewährleistet die CO2 Neutralität bis 2045. Neue Gebäude müssen schon bis spätestens 2030 klimaneutral sein.
Wir werden im Parlament in den kommenden Wochen den Gesetzentwurf genau beraten, damit ein Gesetz entsteht, das Planungssicherheit gewährleistet und bei dem Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zusammen gehören.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze

