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Svenja Schulze
SPD
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Frage von Deniz Q. •

Warum sollten sich die Bürger an die Gesetze halten, wenn es manche Politiker nicht mal schaffen?

Guten Tag Frau Schulze,
Mein Name ist Q. .und mich beschäftigt diese Frage schon seit längerem.

Ob Andi Scheuer, Olaf Scholz oder Philipp Amthor, alle haben sich nicht an das dt. Gesetz gehalten und sind trotzdem noch im Amt und beim Amthor sagt man "Er ist ja noch jung." dennoch wird er 29, man behandelt ihn aber als wäre er 14.

Und bei den anderen beiden gab es einfach zu wenig Beweise.
Ist das ok, dass der Finanzminister höchstwahrscheinlich wegguckt, der Verkehrminister höchstwahrscheinlich Daten löscht und Amthor kann es machen, weil er unter 30 ist. In meinem Verständnis hat das gar nichts mit einem Rechtsstaat zu tun.

Und das ist ja nur die Spitze des Eisberges.
Ich bin auf Ihre Meinung gespannt vorallem, weil eines meiner Beispiele aus Ihrer Partei kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Herr Q.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Q.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Natürlich müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Gesetze in Deutschland halten. Unabhängig von ihrem sozialen, wirtschaftlichen oder beruflichen Hintergrund.

In den von Ihnen geschilderten Fällen hat es ausführliche Untersuchungen gegeben. Unabhängig von einzelnen Parteien oder Fraktionen hat sich die SPD-Bundestagfraktion für rechtliche Verschärfungen in den Bereichen Lobbyregister, Transparenzregeln, Strafrecht und Parteienfinanzierung eingesetzt und im März einen 10 Punkte Plan beschlossen. Nach mehreren Verhandlungen konnte die SPD-Fraktion sämtliche Forderungen in diesem Bereich im Parlament durchsetzen. Ich hoffe, dass damit auch ein Stück Vertrauen wieder in die Politik zurückgewonnen werden kann.

Die Reform im Einzelnen:

  1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro (bisher 10.000 Euro) übersteigen.
     
  2. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften werden künftig bereits ab fünf Prozent (bislang: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile veröffentlicht.
     
  3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden veröffentlicht.
     
  4. Aktienoptionen werden künftig veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben.
     
  5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist und zehn Prozent der monatlichen Aufwandsentschädigung nicht übersteigt.
     
  6. Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft zu geschäftlichen Zwecken missbrauchen, gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte oder gegen das Verbot der Honorare für Vortragstätigkeiten verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen. Als zusätzliche Sanktion für diese Fälle kann auch ein Ordnungsgeld bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung verhängt werden.
     
  7. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete und Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden verboten.

Darüber hinaus werden die Delikte des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechlichkeit und -bestechung) künftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Schulze

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