Anfrage zum extrem langen Einbürgerungsverfahren in Münster
Sehr geehrte Frau Schulze,
Aktuell dauern die Verfahren laut Auskunft der Behörde zwischen 30 und 40 Monaten. Mehrere Mitarbeiter haben mir gegenüber sogar geäußert, dass die Bearbeitungszeit demnächst über 40 Monate betragen könnte.
Dazu habe ich folgende Fragen::
Was bringt das neue Einbürgerungsgesetz mit verkürzten Fristen, wenn die tatsächlichen Bearbeitungszeiten in der Praxis deutlich länger sind?
Warum wurden keine organisatorischen oder personellen Maßnahmen ergriffen, um die Verfahren zu beschleunigen, bevor das neue Gesetz umgesetzt wurde?
Weshalb gibt es keine Möglichkeit, den Bearbeitungsstand online einzusehen? Eine solche Lösung würde nicht nur für mehr Transparenz sorgen, sondern auch die Mitarbeiter deutlich entlasten, da weniger Nachfragen gestellt würden.
Ich bitte Sie, diese Fragen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten und mir eine konkrete Antwort zukommen zu lassen, wie und wann sich die Situation verbessern wird.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr A.,
die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für mehr und schnellere Einbürgerungen eingesetzt. Von Seiten des Bundes können in Bezug auf die Bearbeitungszeiten Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Umsetzung obliegt allerdings den Kommunen.
Mit der Zulassung der Mehrstaatigkeit haben wir bereits Bürokratie abgeschafft. Alle Prüfungen von Ausnahmen bei Einbürgerungen, alle Anträge auf Beibehaltungsgenehmigung von Deutschen im Ausland usw. fallen weg. Das bedeutet für Behörden jetzt mehr Zeit, sich z.B. um Einbürgerungsanträge zu kümmern. Durch den Anstieg der Zahl der Anträge steigt jedoch auch die Wartezeit.
Die Länder und Kommunen haben die Zuständigkeit, ausreichend Personal zur Bearbeitung von Anträgen bereitzustellen. Einige Länder haben die Personalstellen massiv aufgestockt.
In Münster bleibt die Zahl der eingegangenen Einbürgerungsanträge kontinuierlich hoch, sodass sich die Verfahrensdauer mittlerweile auf mehr als zwei Jahre verlängert hat.
Die Vernetzung der Staatsangehörigkeitsbehörde mit anderen städtischen Bereichen wie dem Standesamt und dem Amt für Migration und Integration, sowie extern mit anderen größeren Staatsangehörigkeitsbehörden wird weiterhin vorangetrieben. Seit November 2023 wurde die Personalsituation verbessert.
Ich stimme Ihnen zu: Die Verfahrensdauer wird den Interessen der antragstellenden Personen nicht gerecht. Die Situation ist deutschlandweit in vielen Kommunen ähnlich oder gar noch angespannter.
In Münster hat sich der Rat mit der angespannten Situation beschäftigt. Mit Beschluss des Hauptausschusses „Münster einbürgerungsfreundlicher gestalten – Einbürgerungszahlen erhöhen, Wartezeiten verkürzen, Informationen verbessern“, wurde die Verwaltung beauftragt, über die Weiterentwicklung des Einbürgerungsverfahrens zu berichten und das Verfahren zu beschleunigen.
Es ist in Münster beabsichtigt, den Personalmehrbedarf im Zuge des Stellenplanverfahrens einzubringen, um die Verfahrensdauer nachhaltig zu reduzieren. Die Digitalisierung des Verfahrens soll eine weitere Beschleunigung bewirken, um die Verfahrensdauer Schritt für Schritt zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze