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Antwort 21.10.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

In den kommenden Monaten wird sich die Bundesregierung innerhalb der EU dafür einsetzen, schärfere Regeln beim Tierschutz zu beschließen, um EU-weit hohe Tierschutzstandards sicherzustellen.

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Antwort 21.10.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Es ist wichtig, dass jede Person, die ihren Geschlechtseintrag ändert, den oder die Vornamen, die aus ihrer Sicht am besten zu ihr passen, bestimmen kann. Die Umsetzung des Gesetzes muss diesen Grundgedanken entsprechen und der Zugang niedrigschwellig möglich sein.

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Antwort 02.10.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Große Sorgen machen ihm die Menschen, die in Sachsen oder Thüringen leben und die sich dem Rechtsruck entgegenstemmen.

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Antwort 02.10.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Dieses Jahr feiern wir 75 Jahre Grundgesetz – seit 2002 ist darin auch der Schutz der Tiere als Staatsziel festgelegt.

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Antwort 21.10.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SВGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden. Dies bedeutet eine Höchstgrenze von maximal fünf Vornamen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Anzahl der Vornamen im Zuge der Erklärung nach § 2 SBGG verändert (d. h. erhöht oder verringert) werden.

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Antwort 23.08.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Um queere Menschen besser zu schützen und zu stärken, hat die Bundesregierung mit dem Aktionsplan „Queer Leben“ im vergangenen Jahr eine Agenda für eine Politik des Respekts und der Anerkennung von Vielfalt beschlossen.