(...) Pseudotherapien, die sich gegen Homosexualität oder die sexuelle Orientierung richten, sind daher grundsätzlich gefährlich. Der Staat hat nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) das Recht und die Pflicht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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