Über Waffenlieferungen an Drittstaaten entscheidet der geheim tagende Bundessicherheitsrat einstimmig. Jede Entscheidung wird im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben gefällt.
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