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Sven Lehmann
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Frage von Andreas S. •

Hallo im Kern finde ich das Selbstbestimmungsrecht gut, aber Warum wird der Art.12a GG nicht angepasst? Grade mit diesem Gesetz und mit Blick auf die Gleichberechtigung, von Männern und Frauen.

Grade weil jetzt mit dem Selbstbestimmungsrecht, alles verschwimmt, das Grundgesetz für den Spannungsfall angepasst werden. Grade auch mit Blick auf Gleichberechtigung, welche in einer gerechten Welt mit der Gkeichverpflichtung einhergehen muss.

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Guten Tag Andreas S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist eine Regelung für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen und soll die Änderung des Geschlechtseintrags würdevoll möglich machen. Mit diesem Gesetz enden die jahrelange staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung, indem das Transsexuellengesetz überwunden wird.

Eine Änderung von Art.12a des Grundgesetzes ist wie jede Grundgesetzesänderung an hohe Hürden gebunden. Hierfür braucht es die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages, wobei politische Einigungen für eine solche Mehrheit meist nur über langwierige Prozesse erreichbar sind. Zudem ist die Wehrpflicht seit 2011 ausgesetzt, weshalb eine Reform keine akuten Auswirkungen hätte. Das Selbstbestimmungsgesetz legt dementsprechend den Fokus auf eine einfache Änderung des Personenstandseintrags.  

Mit freundlichen Grüßen,

Sven Lehmann

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