Portrait von Stephan Weil
Stephan Weil
SPD
7 %
/ 27 Fragen beantwortet
Frage von Claus S. •

Frage an Stephan Weil von Claus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Weil,

meine Frage vom 12.12.2012 war grundsätzlicher Natur und betrifft den Petitionsausschuss. Vom wissenschaftlichen Dienst habe ich von einem generellen Ausschluß (grundsätzlich keine Einsicht in die Protokolle) gehört. Ein anderes Mal von einer ergebnisoffenen Einzelentscheidung.

Der Petent ist meiner Meinung der erste Adressat für eine Akteneinsicht bzgl. der genannten Geschäftsordnungsbestimmung. Das
Informationsfreiheitsgesetz ist hier im übrigen nicht berührt.

Im übrigen denke ich, ist eine Freiwilligkeit immer gegeben. So wie bei einer Verbescheidung einer Petition hat der Petent laut verfassungsrechtlicher Direktive keinen Anspruch auf einen BEGRÜNDETEN Bescheid. Was völlig unverständlich ist. Die Professoren Vitzthum und März sprechen bei einem unbegründeten Bescheid deshalb von einer Papierkorbbeschwerde. Der Bundestag (GOBT § 112) und einige Bundesländer haben jedoch den BEGRÜNDETEN Bescheid festgeschrieben. In Thüringen sogar mit Verfassungsrang!

Ihre Meinung wäre mir wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Schubert

Portrait von Stephan Weil
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schubert,

unter Berücksichtigung von bestimmten Kriterien, kann ich mir natürlich vorstellen, dass Protokolle von Ausschüssen des Niedersächsischen Landtages einsehbar sind.

Eine SPD-Landesregierung wird ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild auf den Weg bringen. Ein solches Gesetz geht über das IFG hinaus. Aber eine gewisse Vorsicht müssen wir dennoch gewährleisten. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, dass ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht würden - das wäre sicherlich nicht in Ihrem Interesse. Ein Transparenzgesetz muss deshalb u.a. berücksichtigen, dass wir personenbezogene Daten schützen (Stichwort Datenschutz) und Ausnahmen bei der Informationspflicht einrichten müssen (z.B. Strafverfolgungsbehörden, Justiz, Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit) sowie den Schutz öffentlicher Belange gewährleisten und Betriebs und Geschäftsgeheimnisse ernst nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Stephan Weil

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Stephan Weil
Stephan Weil
SPD