Frage an Stephan Stracke von Werner S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Stracke!
Bundestag und Bundesrat haben nun das Anlegerschutz und Funktionsverbesserungsgesetz beschlossen.
Dieses regelt u. a. dass sämtliche Bankberater und Bankvertriebsverantwortliche und evtl. Beschwerden an die BAFIN zu melden sind. Das ist ein enormer bürokratischer Aufwand der dem Kunden keinen Vorteil bringt und den Ruf der Bankmitarbeiter noch weiter schädigt.
Aus meiner Sicht verfassungsrechtlich nicht vertretbar ist die Tatsache, dass dies alleine für Bankberater gilt. "Freie" Finanzberater sind nach wie vor außen vor!! Das erweckt in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass Bankmitarbeiter tendenziell kriminell sind und die "Freien" Berater über jeden Zweifel erhaben. Dieser Eindruck wird dadurch noch verstärkt als die künftige "Aufsicht" über diese "Freien" Berater durch die Gewerbeämter erfolgen soll!!
Wie ist Ihre Meinung hierzu? Werden Sie ggf. etwas unternehmen, diese Missregelungen wieder zurückzunehmen?
Danke für Ihre Antwort.
mfg
Werner Schuster
Sehr geehrter Herr Schuster,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. April dieses Jahres, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum kürzlich verabschiedeten Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz bitten. Ich möchte meine Antwort verbinden mit dem Hinweis auf einen Beschluss des Bundeskabinetts von diesem Mittwoch (6. April), der die von Ihnen angesprochenen Probleme - die defizitäre Aufsicht der etwa 80.000 freien Finanzberater sowie die Ungleichbehandlung zwischen freien Vermittlern und Bankberatern - aufgreift.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ergänzt das oben genannte Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz und war ursprünglich sogar von diesem umfasst. Aufgrund der großen Komplexität entschied sich die Bundesregierung jedoch für ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren. Die Beschlussfassung im Bundestag steht noch aus.
Der Gesetzentwurf sieht strengere Maßstäbe für freie Vermittlertätigkeiten vor. Damit gelten für Bankberater und freie Vermittler nun die gleichen Spielregeln. Geschaffen wird ein einheitliches und hohes Verbraucherschutzniveau.
Konkret geplant sind Maßnahmen, die sowohl bei den Vermittlern als auch bei den Produkten selbst ansetzen. Beispielsweise soll eine größere Transparenz erreicht werden durch Einführung einer Art "Beipackzettel", der die Anleger über alle Risiken, Kosten und Gewinnchancen informiert. Der Rechtsschutz wird verbessert durch Abschaffung kurzer Verjährungsvorschriften. Was die Tätigkeit der Finanzanlagenvermittler angeht, unterfällt diese wie bislang der Gewerbeaufsicht. Die Anforderungen an die Vermittler steigen jedoch: Sie müssen künftig eine Prüfung ablegen sowie umfangreichen Informations-, Beratungs- und Dokumentations-Pflichten, die bisher nur für den Vertrieb von Finanzanlagen durch Banken gelten, nachkommen. Außerdem müssen sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich in einem Vermittlerregister registrieren lassen. Auch haben Anleger das Recht, die Höhe der Provision für den Vermittler zu erfahren.
Zudem prüft in Zukunft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Verkaufsprospekte über Vermögensanlagen nicht nur formal auf Vollständigkeit, sondern auch auf inhaltliche Fehler und Verständlichkeit.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die Rechte der Verbraucher gestärkt. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass ein wirksamer Schutz der Anleger vor falscher Beratung auch im provisionsgetriebenen Sektor der freien Vermittler zwingend notwendig ist. Diesem Erfordernis wird nun Rechnung getragen.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit umfassend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke MdB