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Stephan Pilsinger
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Frage von Thomas S. •

Was soll nach Ihrer Verweigerung einer Impfpflicht im Herbst geschehen, wenn es erneut zu einem Ausbruch der Pandemie kommt?

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CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie Ihre Enttäuschung über die gescheiterte Impfpflicht ausdrücken.

Nachdem sich abgezeichnet hatte, dass die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf für eine Impflicht vorlegen wird, haben wir Anfang des Jahres als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen eigenen Vorschlag eingebracht, der überhaupt erst einmal die praktischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Impfpflicht geschaffen hätte, nämlich ein Impfvorsorgegesetz.

Dazu gehört vor allem die Etablierung eines Impfregisters und ein durchdachtes Stufenkonzept, in welcher Phase der im Herbst/Winter eventuell wieder hochschwappenden Pandemie eine Impflicht unter welchen dann gegebenen Voraussetzungen rechtlich zulässig wäre. Das haben die anderen vorgelegten Initiativen nämlich weitgehend ausgeklammert. Was nützt der Bevölkerung eine Impflicht, die nach der ersten Klage für rechtswidrig erklärt wird und die praktisch nicht umgesetzt werden kann? Das wäre nämlich die bittere Konsequenz des zuletzt vorgelegten "Kompromisses" gewesen, auf den sich Politiker der Ampel-Koalitionen kurz vor der Abstimmung noch geeinigt hatten. Aber weil der von uns entwickelte Stufenplan nun mal von der Union kam, wurde er von den Ampel-Abgeordneten aus rein parteitaktischen Gründen per se abgelehnt.

Auch als Oppositionsfraktion sehen sich CDU und CSU in der Verantwortung, konstruktiv daran mitzuarbeiten, absehbaren Schaden von der deutschen Bevölkerung abzuwenden und an entsprechenden Schutzmaßnahmen aktiv mitzuwirken. Daher werden wir uns mit unserem Konzept weiterhin für einen durchdachten, rechtssicheren und praktikablen Schutz der Bevölkerung einsetzen. Parteipolitische Spielchen dürfen bei einer solch elementaren Frage keine Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Pilsinger, MdB

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