Steffen Dittes
Steffen Dittes
DIE LINKE
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Frage von Tino P. •

Frage an Steffen Dittes von Tino P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wolfgang Tiefensee hat in einem kürzlichen Interview erwähnt, dass weiter Koalitionsverhandlungen unter auch mehr Bürger*innenbeteiligung fokussieren.

Tiefensee spricht dabei von Bürger*innenforen und Bürger*innenräten. Wie stehen die Thüringer Linken zu Bürger*innenräte bzw. Bürger*innenversammlungen?

Wo stehen gerade die Verhandlungen?

Ist es gerade in Klima- und Ökoangelegenheiten nicht längst überfällig die Bürger*innen in Entscheidungen mit einzubeziehen?

Zum Artikel: https://www.vorwaerts.de/artikel/thhttps://www.vorwaerts.de/artikel/thueringen-rot-rot-gruen-ohne-eigene-mehrheit-regieren-willueringen-rot-rot-gruen-ohne-eigene-mehrheit-regieren-will

Steffen Dittes
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Pfaff,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für DIE LINKE ist die Frage der Beteiligung von Einwohner_innen an politischen Beteiligungsprozessen eine seit Jahren wichtige und themenunabhängige Frage. Aus diesem Grund engagiert sich DIE LINKE und viele ihrer Mitglieder im Verein Mehr Demokratie e.V. und suchen gemeinsam nach Möglichkeiten, die repräsentative Demokratie zu ergänzen. Dabei geht es nicht allein um die Erleichterung direkt demokratischer Entscheidungsmöglichkeiten wie Einwohnerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid und deren inhaltlicher Erweiterung durch die Aufhebung des sogenannten Finanztabus in der Thüringer Verfassung, das bei inhaltlichen Fragestellungen mit Auswirkungen auf den Landeshaushalt Volksbegehren de facto ausschließt. Uns geht es in allen Bereichen um geeignete Öffnungen und Erweiterungen von Mitsprache- und Mitentscheidungsmöglichkeiten. Im Wahlprogramm der Partei DIE LINKE zur Landtagswahl 2019 heißt es dazu: /„//... Über alle Aktivitäten und Maßnahmen in Gesellschaft und Staat sollen diejenigen Menschen mitbestimmen, die von den Auswirkungen der jeweiligen Entscheidungen betroffen sind. Deshalb geht es sowohl um die Ausweitung des Wahlrechts und den Ausbau der direkten Demokratie (Volksbegehren/Bürgerbegehren) als auch um die Entwicklung einer neuen umfassenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungskultur. Das betrifft auch Schulen und Rundfunkanstalten, Verbraucher- und Nutzerbeiräte bei (öffentlichen) Unternehmen und Zweckverbänden (zum Beispiel Wasserversorgung) und den Umbau der Kommunen in Beteiligungskommunen (Bürgerhaushalte/ Beteiligungsbeiräte für kommunale Projekte usw.).“/Hier wird bereits deutlich, dass eine Vielzahl verschiedener Instrumente entwickelt werden muss: angefangen bei Konsultationsprozessen bei der Entwicklung von Zielen, z.B. durch Instrumente wie dem des Bürgerrats oder von Planungszellen, über eine verbindliche und proaktive Informations- und Veröffentlichungspraxis, z.B. durch Verfahren der frühzeitigen Beteiligung, bis hin zu Initiativrechten und Mitentscheidungsmöglichkeiten, jeweils unterschiedlich ausgestaltet für die kommunale bzw. die Landesebene.

In den abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen von LINKE, SPD und Grüne war das Thema der Erweiterung der demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten ein erstes gesondert aufgerufenes Thema. Neben Vorschlägen zur Änderung der Verfassung wurde folgendes verabredet: /„//Die sogenannten konsultativen bzw. informellen Angebote der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sollen gestärkt und in einer Beteiligungsplattform gebündelt werden. ... Die bestehenden Instrumente der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern müssen evaluiert werden. Denn manche der bisherigen Instrumente erreichen nicht die angestrebten Ziele wirksamer Beteiligung und direkter Demokratie. Deshalb wollen wir in diese Evaluation bereits Bürgerinnen und Bürger direkt einbeziehen, zum Beispiel mit dem Instrument des Bürger*innenrates, und unter wissenschaftlicher Begleitung. ... Aufbauend auf den bereits gesammelten Erfahrungen bei der Erstellung und Auswertung des Bürgergutachtens zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform in Thüringen, bei dem in allen vier Planungsregionen Planungszellen durchgeführt wurden, soll geprüft werden, welche Themen für die Umsetzung dieses Instruments geeignet sind (z. B. Erneuerbare Energieversorgung). Ebenso sind die im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitale Gesellschaft gesammelten Erfahrungen mit Liquid Democracy auszuwerten und auf Übertragbarkeit zu prüfen.“/

Ich hoffe, dass die Parteien DIE LINKE, SPD und Bündnis90/Die Grünen mit ihrem Vorhaben Ihrem Anliegen entsprechen. Wir sind uns aber sicherlich auch darin einig, dass es nun auf die praktische Umsetzung ankommen wird und gemeinsam mit den zu sammelnden Erfahrungen die Demokratie weiterzuentwickeln ist.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Dittes

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