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Steffen Bilger
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Frage von Josef G. •

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Sehr geehrter Herr Bilger,

Mit dem neuen Heizungsgesetz wollen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bundeskanzler Friedrich Merz erreichen, dass weiterhin unbegrenzt Öl- und Gasheizungen eingebaut werden können. Damit verabschiedet sich die Regierung eigenmächtig von den vereinbarten Klimazielen. Noch schlimmer: Sie zementiert mitten in einer fossilen Energiekrise unsere Abhängigkeit von teuren Gasimporten und lässt die Menschen damit sehenden Auges in eine Kostenfalle laufen. vor allem das Gas aus der USA stört mich sehr.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.,

mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen wir das zurecht viel kritisierte Heizungsgesetz der Ampel und sorgen für mehr Technologieoffenheit, Flexibilität und Praktikabilität. So soll die pauschale 65 Prozent-Vorgabe beim Heizen ebenso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungsarten entfallen. Vor allem wird das neue Gesetz keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder den verpflichtenden Austausch bestehender, funktionierender Heizungen vorsehen. Wenn eine Heizung tatsächlich ersetzt werden muss oder soll, liegt die Entscheidung über die zukünftige Heizungsart wieder bei den Eigentümern – auf Basis eines technologieoffenen Optionskatalogs. Es gibt sehr unterschiedliche Gebäudetypen und Eigentümerstrukturen. Was in einem Einfamilienhaus sinnvoll ist, passt nicht automatisch für ein Mehrfamilienhaus mit dezentraler Versorgung. 

Wir sind davon überzeugt, dass Eigentümer bei der Anschaffung einer neuen Heizung sehr sorgfältig abwägen, welche Lösung für ihren individuellen Fall die richtige Investition darstellt. In vielen Fällen wird das nach heutigem Stand der Technik auch weiterhin eine Wärmepumpe sein, in anderen Fällen können aber auch andere Heizungsarten sinnvoller sein. Diesem zentralen Umstand tragen wir mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz Rechnung. Die finanzielle Förderung für den Einbau klimaneutraler Heizungen werden wir dabei beibehalten sowie dafür Sorge tragen, dass Mieter vor überhöhten Kosten geschützt werden. 

Dabei berücksichtigt das Gebäudemodernisierungsgesetz – anders als teilweise behauptet – richtigerweise auch die Klimaschutzziele, jedoch ohne Haus- und Wohnungseigentümern pauschal vorzuschreiben, welche Heizung sie künftig einbauen müssen. Mit diesem Ansatz für mehr Praktikabilität und Technologieoffenheit sowie mit der vorgesehenen Evaluierung wollen wir die Akzeptanz für Klimaschutz im Gebäudesektor und die Planbarkeit für Hauseigentümer stärken, um so dafür zu sorgen, dass Klimaschutz nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis erreicht wird.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter steffen.bilger@bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB

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