Altersvorsorgereformgesetz – Werden Sie sich für eine Kostendeckelung (Ziel 0,2 %) einsetzen?
Sehr geehrter Herr Bilger, wie rechtfertigen Sie im Altersvorsorgereformgesetz eine Kostenquote von 1,0 % p.a.
Hintergrund:
Eine Nachrechnung (40 J., 3.000 € Sparrate, 600 € Zulage, 7 % Rendite) zeigt eine massive Fehlsteuerung:
Der Staat zahlt 24.000 € Zulagen, während die Industrie 156.000 € Gebühren einzieht. Das Geld landet bei Banken statt bei Rentnern.
1,0 %-Depot liefert deutlich weniger Kapital als ein marktübliches 0,2 %-ETF-Depot (605.000 € Endkapital).
Vermögensvernichtung: Als Rentner des Bosch Vorsorgeplans (Kosten 0,08 % p.a.) weiß ich: Es geht effizienter. Die Differenz von 0,9 % Kosten vernichtet am Ende 156.000 € – mehr als die Eigenleistung des Sparers (120.000 €).
Werden Sie sich für eine Kostendeckelung (Ziel 0,2 %) einsetzen?
Sehr geehrter Herr. A.
das Gesetz zur Neuaufstellung der privaten Altersvorsorge (Reform der ehemaligen Riester-Rente) ist in der letzten Sitzungswoche verabschiedet worden. Dabei haben wir uns mit unserem Koalitionspartner auf einen Kostendeckel von maximal 1 % geeinigt. Wie Sie zu Recht bemerken und ihr persönliches Bosch-Beispiel zeigt es, geht es auch weit darunter. Die 1 % markieren also die absolute Kostenobergrenze. Hier zeigen die ETFs gewisse Richtmarken auf. Genau darauf setzen wir, dass der freie Wettbewerb zwischen den Anbietern dafür sorgen wird, dass die Angebote und deren Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Wichtig war uns aber, ein möglichst breites Angebot in der dritten Säule, bei der privaten Altersvorsorge, den Menschen anbieten zu können, so dass z.B. sicherheitsorientierte Menschen auch eine Versicherung wählen können, die mit 0,2 % derzeit nicht unbedingt abbildbar ist.
Die Fehler der Riester-Rente sind genau analysiert und beseitigt worden. Auch soll es ein staatlich organisiertes Angebot geben, das sich aber ebenso bei den Kosten mit dem freien Wettbewerb messen muss. Der beschlossene Kompromiss findet auch bei den Verbraucherverbänden Unterstützung, sodass die Anbieter nun gefordert sind, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2027 den Menschen attraktive Angebote zu unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB

