Frage von Jan M. • 09.09.2021
Sind Sie der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner „Verpflichtung zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt“ (vgl. MStV) gerecht wird?

Antwort von Stefanie Gebauer FREIE WÄHLER • 09.09.2021
Ja und nein.
Weitere Fragen an Stefanie Gebauer
Frage von Hanka B. • 11.09.2021

Antwort von Stefanie Gebauer FREIE WÄHLER • 12.09.2021
hinsichtlich der Aufhebung aller Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 17 vertrete ich die Auffassung, dass die Folgen der einschränkenden Maßnahmen für Kinder und Jugendliche schwerwiegender sind als die Folgen der Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen
Frage von Jan M. • 09.09.2021

Antwort von Stefanie Gebauer FREIE WÄHLER • 09.09.2021
Nein.
Frage von Jan M. • 09.09.2021

Antwort von Stefanie Gebauer FREIE WÄHLER • 09.09.2021
Ja.
Frage von Jan M. • 06.09.2021

Antwort von Stefanie Gebauer FREIE WÄHLER • 09.09.2021
Ja.