Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist Bundesrecht und ich halte es für ein hohes Gut.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sehr gern stehe ich Ihnen in meinem Büro zu einem Austausch bereit.
Freundliche Grüße
Stefanie Drese
Ihre Frage beantwortet Ihnen gerne das benannte Landesamt für Finanzen unter www.laf-mv.de.
Die Frage nach der pauschalen Beihilfe wurde mehrfach schon beantwortet.
Wie schon bei der letzten Ihrer Anfragen der Hinweis, dass das Bildungsministerium darüber Auskunft geben könnte. Bitten wenden Sie sich dorthin.
Mit der Aufstellung des neuen Doppelhaushalts müssen wir in diesem Jahr das Thema wieder aufgreifen und insbesondere die Frage hinsichtlich der Finanzierung klären

