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Stefanie Bung
CDU
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Frage von Ines M. •

Ist es rechtens, dass die KV bei geballt und verspätet geleisteten Zahlungen von Coronahilfen den Beitrag erhöhen darf?

Sehr geehrte Frau Bung,
Ich habe ein Problem mit verspätet geleisteten Coronahilfen.
Das zieht das eine Vielzahl an unerwünschten Effekten nach sich, erhöhte Einkommensteuer, erstmals Gewerbesteuer, erhöhte KV Beiträge, erhöhte IHK Beiträge.
Dass das Zuflussprinzip bei einer EÜR basierten Steuererklärung gilt, ist einzusehen, aber es war nicht mein Verschulden, dass fast alle Hilfen geballt im Jahr 2022 eingingen.
Die Krankenkasse fordert nun 5.500 € an Versicherungsbeiträgen nach!
Ich betreibe ein kleines Tangostudio als Einzelunternehmerin.
mit freundlichen Grüßen,
Ines M.

Stefanie Bung | Foto: Ines Grabner
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage und das mir damit entgegengebrachte Vertrauen.

In der Tat handelt es sich bei den Corona-Soforthilfen um einmalige steuerbare Zuschüsse, die bei der Steuerveranlagung für jeweilige das Kalenderjahr gewinnwirksam berücksichtigt werden. Lediglich die Umsatzsteuer entfällt. Der Zuschuss wird somit als Betriebseinnahme erfasst und wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des für dieses Jahr nachgewiesenen Gewinns aus. Damit gehören die Soforthilfen zu den beitragspflichtigen Einnahmen und unterliegen grundsätzlich leider auch der Beitragspflicht.

Über diese beitragsrechtliche Bewertung der Unterstützungsleistungen des Bundes und der Länder für Selbstständige zur Überwindung der Corona-Krise hatte der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) mit Rundschreiben 260/2020 vom 2. April 2020 informiert. 

Ich bedauere es persönlich sehr, dass Sie durch die Corona-Hilfen in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Bezüglich der Ursachen kann ich jedoch ohne Ihre konkrete Situation zu kennen, leider nur Mutmaßungen anstellen. Ich rate Ihnen dringend, sich an einen Steuerberater oder Ihre Krankenkasse zu wenden. Evtl. ist eine Stundung der Beiträge möglich.

Zudem möchte ich Sie auf die Beratungsangebote des Bezirks unter https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/service/artikel.1189823.php  hinweisen. Die bezirkliche Rechtsberatung bspw. umfasst u.a. sozialrechtliche Probleme.

Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute und viel Erfolg mit Ihrer Tango-Schule.

Ihre

Stefanie Bung MdA

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