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Stefanie Bung
CDU
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/ 11 Fragen beantwortet
Frage von Mariham R. •

Hat man ein Recht, seinen Geburtstag (Karfreitag) mit Tanz und Spaß zu feiern in diesem Land? Thema Tanzverbot Karfreitag...

Absurde Frage nicht wahr.

Da Karfreitag auch noch der tatsächliche Geburtstag von einem war, oder hat man ein Anrecht darauf sein Geburtsdatum ändern zu lassen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau R.,

gerne beantworte ich Ihre Fragen. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich jedoch vorab darauf hinweisen, dass ich Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin bin. Ich spreche somit nicht für die CDU Schleswig-Holstein. Denn die Regelung des Tanzverbots ist Ländersache.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass jeder Mensch hierzulande das Recht hat, seinen Geburtstag mit Tanz und Spaß zu feiern – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ich weiß nicht, wo genau Sie Ihren Geburtstag feiern wollten. Jedoch sind grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zum Schutz der Mitbürgerinnen und Mitbürgerinnen einzuhalten, das heißt Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr an Werktagen und ganztägig an Sonn- und Feiertagen. 

Am Karfreitag gilt in Berlin ein Tanzverbot von 5 bis 21 Uhr. Auch andere öffentliche Veranstaltungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Feiertag stehen, sind oft untersagt. Das ist meiner Meinung nach auch berechtigt. So haben Sie in Berlin die Möglichkeit bis 5 Uhr in Ihren Geburtstag rein zu feiern (in Schleswig-Holstein bis 2 Uhr) oder – zumindest im Land Berlin - ab 21 Uhr zu tanzen. 

Deutschland ist vom Christentum geprägt. Dem wird auch durch die Feiertagsgesetze Rechnung getragen. Mit diesen Regelungen geben wir Christen die Möglichkeit, diesen Tag in Stille zu begehen, ohne anderen ihre Lebensweise vorzuschreiben. Für Christinnen und Christen ist der Karfreitag ein Tag der Trauer. Sie erinnern an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. 

Zuletzt fiel der Karfreitag im Jahr 2014 – also vor elf Jahren - auf den 18. April, das nächste Mal wird dies im Jahr 2087 der Fall sein. Ich denke, es ist durchaus zumutbar, in diesen Fällen die Geburtstagsfeier mit Tanz zeitlich anzupassen bzw. zu verlegen. 

Zu Ihrer zweiten Frage: Sein Geburtsdatum kann man nur ändern lassen, wenn es sich um einen Schreibfehler handelt oder ein amtliches Dokument vorliegt, das vor dem Zeitpunkt der Angabe des Geburtsdatums ausgestellt wurde. 

Herzliche Grüße

Stefanie Bung

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