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Stefanie Bung
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Frage von Joachim J. •

Frage an Stefanie Bung von Joachim J. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Bung,

die Justizsenatorin Berlins lässt es zu, dass seit Jahren Justizfachangestellte mit einer dreijährigen justiz- spezifischen Fachausbildung nach der Ausbildung nicht der erworbenen Qualifikation entsprechend beschäftigt, sondern lediglich mit Kanzleitätigkeiten bei den Gerichten eingesetzt werden. Auch verweigert die Justizsenatorin eine Bezahlung nach dem einschlägigen Tarifvertrag. Schließlich verlangt die Justizverwaltung von den ausgebildeten Justizfachangestellten, dass sie nach ihrer Ausbildung und Abschlussprüfung nochmals Prüfungen, z.B. Schreibmaschinenprüfungen, ablegen, die sie lediglich als „Angestellte im Schreibdienst“ qualifizieren sollen. Auch diese Diskriminierung und Benachteiligung duldet die Justizsenatorin.

Halten Sie es für richtig, wie in der Berliner Justiz mit jungen Frauen umgegangen wird ?

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Jetschmann
Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der Berliner Justiz

Stefanie Bung | Foto: Ines Grabner
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jetschmann,

dass die Justizsenatorin die von Ihnen geschilderte Behandlung der Justizfachangestellten zulässt, halte ich für außerordentlich befremdlich. Sie gibt damit ein Beispiel dafür, dass selbst sie als Frau lauten verbalen Bekenntnissen zur Stärkung von Frauenrechten keine Taten folgen lässt.
Die Justizfachangestellten lediglich mit Kanzleitätigkeiten als „Angestellte im Schreibdienst“ zu beschäftigen, halte ich für nicht akzeptabel. Erschwerend kommt hinzu, dass angesichts der Entwicklung auf dem Gebiet der Bürotechnik Arbeitsplätze, die ausschließlich Schreibtätigkeiten beinhalten, wahrscheinlich früher oder später aufgegeben werden. Ich halte es daher auch für unsinnig, Justizfachangestellte zu reinen Kanzleikräften ohne Zukunftschancen „umzufunktionieren“. Stattdessen muss die Einrichtung von mehr Mischarbeitsplätzen erfolgen , deren Anforderungsprofil neben Schreibfertigkeiten die Qualifikationen zum Inhalt haben, die Gegenstand der Ausbildung der Justizfachangestellten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Bung

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