(...) Aus Sicht der SPD waren die bisherigen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung (strafbar ist nur Stimmenverkauf- und kauf) nicht weitreichend genug. Daher forderte die Fraktion mit dem Antrag zur Verschärfung der Abgeordnetenbestechlichkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, (...)
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