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Stefan Schwartze
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Frage von Hildegard P. •

Osteopathie soll berufsgesetzlich geregelt werden und die Integrative Medizin unterstützt. Wären auch Künstlerische Therapien als ganzheitlich orientierter Gesundheitsberuf zu reglementieren?

Seit Jahrzehnten bilden AWMF-Leitlinien und OPS-Ziffern Künstlerische Therapien (Musik- und Kunsttherapie u.a.) als Bestandteil interdisziplinärer Versorgung ab. Insbesondere in der Palliativmedizin und Onkologie verfügen sie als komplementäre, nonverbale Therapien über evidenzbasierte Empfehlungen. 2019 publizierte die WHO einen Bericht zur Relevanz der Künste in Prävention, Gesundheitsförderung und der Behandlung psychischer sowie körperlicher Krankheiten: https://www.who.int/europe/publications/i/item/9789289054553

Auch die WHO Strategie 2025 – 2034 zielt auf die Unterstützung und Etablierung patientenzentrierter Potenziale u.a. im Bereich Kunst und Gesundheit. Damit erweitert sie die Möglichkeiten für die Zusammenführung traditioneller, komplementärer und integrativer Medizin. Um den individuellen gesundheitlichen Bedürfnissen gerecht zu werden ergänzen Künstlerische Therapien die Sprechende Medizin: https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA78/A78_4Add1-en.pdf

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

für Ihre Frage danke ich Ihnen. Weder ist in unserem Koalitionsvertrag eine bundesrechtliche Verankerung Künstlerischer Therapien im Gesundheitswesen verankert, noch ist aktuell geplant, auf eine bundesrechtliche Reglementierung der Künstlerischen Therapie als Heilberuf hinzuwirken.

Im Einzelfall kann die Schaffung eines neuen zu regelnden Berufes zukünftig zur Verbesserung der Versorgung beitragen. Ob und für welche Aufgabengebiete und Verantwortungsbereiche dies der Fall sein kann, muss zuvor stets sorgfältig geprüft werden. Wichtige Aspekte der Prüfung sind dabei insbesondere ein sich aus der Versorgungslandschaft heraus ergebender Bedarf an neuen bundesrechtlich zu regelnden Heilberufen sowie die Patientensicherheit.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand besteht seitens der Versorgungslandschaft kein Bedarf an der Schaffung eines neuen bundesrechtlich zu regelnden Heilberufs. Im „Gesamtkonzept Gesundheitsberufe“ auf das sich Bund und Länder im März 2020 verständigt haben, wurde festgehalten, dass derzeit durch die vorhandenen Gesundheitsfachberufe bereits eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt ist. 

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Implementierung und das Absolvieren von Aus- und Weiterbildungen bzw. Studiengängen im Bereich der Kunst- oder Musiktherapie auch ohne bundesrechtliche Reglementierung als Heilberuf bereits möglich ist, besteht aus meiner Sicht aktuell kein Bedarf für eine bundesrechtliche Regelung als Heilberuf.

Dies bedeutet jedoch nicht, das dies eine abschließende Bewertung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze

 

 

 

 

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