Das Gutachten zum Heilpraktikerrecht stuft eingeschränkte Heilerlaubnisse als verfassungswidrig ein und empfiehlt eine umfassende Neuregelung. Sollen die Künstlerischen Therapien darin erfasst werden?
Entsprechend der Klassifikation der WHO ergänzen Künstlerische Therapien die konventionelle Medizin: „Arts interventions, such as singing in a choir to improve chronic obstructive pulmonary disease, are considered non-invasive, low-risk treatment options and are increasingly being used by Member States to supplement more traditional biomedical treatment.“ (WHO Health Evidence Network synthesis report 67, What is the evidence on the role of the arts in improving health and well-being? A scoping review, https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/329834/9789289054553-eng.pdf )
In der ambulanten Versorgung behandeln Musik-, Kunst-, Tanz- und Theatertherapeut:innen mit eingeschränkten Heilerlaubnissen für den Bereich der Psychotherapie. Auf welcher Basis könnten Patient:innen nach Wegfall dieser Erlaubnisse legal und sicher behandelt werden?
Sehr geehrte Frau P.,
künstlerische Therapien wie Musik-, Kunst-, Tanz- oder Theatertherapie können eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung darstellen. Auch Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation weisen auf deren unterstützenden Nutzen hin.
Gleichzeitig ist es Aufgabe des Gesetzgebers, für klare, rechtssichere und qualitätsgesicherte Rahmenbedingungen zu sorgen. Wenn bestehende Regelungen – wie eingeschränkte Heilerlaubnisse – verfassungsrechtlich problematisch sind, müssen diese überprüft und gegebenenfalls neu geregelt werden.
Dabei sollte das Ziel sein, bewährte Therapieangebote nicht zu gefährden, sondern sie in verlässliche Strukturen zu überführen. Denkbar ist etwa eine stärkere Einbindung in bestehende Versorgungssysteme, klare Qualifikationsanforderungen sowie Kooperationen mit approbierten Therapeutinnen und Therapeuten.
Entscheidend ist, dass Patientinnen und Patienten auch künftig Zugang zu diesen Therapieformen haben – rechtssicher, qualitätsgesichert und im Sinne einer guten Versorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze

