
Verurteilungen, die auf Taten zurückgehen, die künftig straffrei sind, wollen wir aus dem Bundeszentralregister löschen. Dabei geht es um Eintragungen sowohl im Zentralregister als auch im Erziehungsregister, die zusammen nach § 1 Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz das Bundeszentralregister bilden.