Stefan Politze
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SPD
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Frage von Andrew L. •

Was tun Sie zur Entlastung der Bürger Niedersachsens? Was tun Sie für ein günstiges Mobilticket? Was tun Sie gegen die explodierenden Mietpreise? Was tun Sie zur Verbesserung ärztlicher Versorgung?

Stefan Politze
Antwort von
SPD

Lieber A. L.,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Für uns als SPD ist es gerade in den jetzigen Krisenzeiten besonders wichtig, zu Entlastungen zu kommen. Gerade deshalb hat unser Spitzenkandidat und Ministerpräsident Stephan Weil ein Eine-Milliarde-Euro-Programm vorgeschlagen, das wir nach der Wahl umsetzen wollen. Die bislang beschlossenen beiden Entlastungsprogramme sowie das von der Bundesregierung vorgeschlagene Fünfundsechzig-Milliarden-Programm konzentrieren sich darauf, Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Die damit ausgelösten Hilfen sind beträchtlich: Insgesamt werden ca. 95 Milliarden Euro mobilisiert, von denen das Land Niedersachsen 2,3 Milliarden Euro in diesem und im nächsten Jahr tragen muss. Die zusätzlichen Belastungen der Privathaushalte werden damit nach qualifizierten Abschätzungen je nach sozialer Lage durchschnittlich etwa um die Hälfte bis hin zu etwa fünfundsiebzig Prozent reduziert.

Dennoch ist offenkundig, dass weitere Anstrengungen notwendig sind. Auf die Wirtschaft kommen erhebliche Belastungen zu, die erhebliche Teile des Mittelstandes, aber auch im internationalen Wettbewerb stehende Industrieunternehmen bedrohen. Und schließlich wird immer deutlicher, dass auch viele weitere für unsere Gesellschaft unersetzliche Einrichtungen, Vereine und Verbände Unterstützung benötigen. Deswegen kann es trotz der großen, bisher unternommenen Anstrengungen von Bund und Ländern nicht bei den bisherigen Unterstützungsmaßnahmen bleiben. Weitere Maßnahmen sind zwingend notwendig, vor allem im Sinne eines Energiepreisdeckels für Gas und Strom.

Eine nachhaltige Krisenbekämpfung ist nur in einem abgestimmten Vorgehen von Bund und Ländern möglich, die Umsetzung zahlreicher vom Bund eingeleiteter Maßnahmen ist jedoch realistischerweise kaum vor dem Jahreswechsel zu erwarten. Das Land Niedersachsen muss sich deswegen darauf konzentrieren, Überbrückungshilfe zu leisten und drohende Schäden in diesem Jahr zu verhindern und zugleich Weichen für das folgende Jahr zu stellen. Aus heutiger Sicht geht es dabei um folgende Schwerpunkte:

Soziale Notlagen abfedern und Teilhabe ermöglichen: 220 Mio. Euro

Mit der Erklärung ‚Niedersachsen – Gemeinsam durch die Energiekrise’ hat sich die Landesregierung bereits verpflichtet, einen Betrag von 100 Mio. Euro für die Mitfinanzierung lokaler oder regionaler Härtefallfonds und eine Stärkung der Beratungskapazitäten (Verbraucherschutz, Verschuldung, Migration und Energieverbrauch) sowie für die Arbeit der Tafeln zur Verfügung zu stellen. Hinzu tritt der zu erwartende Landesanteil an dem Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket, von dem vor allem die kleinen Einkommen profitieren. Hierfür werden ca. 120 Mio. Euro benötigt. Das beantwortet auch Ihre Frage nach dem günstigen Mobilitätsticket.

Wirtschaftshilfen für kleine und mittlere Unternehmen: 200 Mio. Euro

Für die notwendige Unterstützung von Unternehmen, die durch die Energiekrise in ihrem Bestand bedroht sind, ist eine aktive Politik des Bundes unabdingbar. Um vermeidbaren Krisen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen zu begegnen, die bereits im Laufe dieses Jahres oder zu Jahresbeginn drohen, soll ein Unterstützungsprogramm des Landes in Höhe von 200 Mio. Euro aufgelegt werden.

Gesundheit, Pflege, soziale Infrastruktur: 200 Mio. Euro

Der gesamte soziale Sektor steht aktuell unter erheblichem Druck – insbesondere wegen der Energiepreissteigerungen. Das Land muss im Vorgriff auf allgemeine Regelungen vor allem dafür Sorge tragen, dass kurzfristig keine Strukturabbrüche drohen. So ist zwar der notwendige Inflationsausgleich für Krankenhäuser und Pflegeheime auf der Bundesebene durchzusetzen, auch gestiegene Baukosten tragen aber zu den großen Sorgen der Krankenhäuser bei. Um hierbei zu unterstützen sind durch das Land zusätzlich 50 Mio. Euro bereitzustellen. Einrichtungen und Dienste der freien Wohlfahrtspflege sind ebenso wie in der Pandemie abzusichern (30 Mio. Euro). Das betrifft insbesondere auch Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. An den Hochschulen drohen steigende Mensa-Preise und höhere Mieten in den Studentenwohnheimen, die durch ein Programm in Höhe von 30 Mio. Euro abgefedert werden sollen. Um auch weiteren Notlagen gerecht werden zu können, wird der notwendige Gesamtbetrag insgesamt auf 200 Mio. Euro geschätzt.

Kultur- und Sporteinrichtungen: 100 Mio. Euro

Kultur und Sport sind kostenseitig ebenfalls stark belastet, gleichzeitig sind die Möglichkeiten begrenzt, die Mitgliedsbeiträge oder Eintrittspreise zu erhöhen. Das gilt für Kultureinrichtungen und Sportvereine, aber auch für Veranstaltungen. In diesen Bereichen ist deswegen vielfach die Existenz abzusichern, wozu das Land einen Beitrag von insgesamt 100 Mio. Euro leisten soll.

Kita und Schule: 250 Mio. Euro

Um die (vorwiegend kommunalen) Schulträger sowie die Träger von Kindertagesstätten und anderer Betreuungsangebote zu unterstützen, sollen Heizkostenzuschüsse vorgesehen werden (ca. 100 Mio. Euro). Analog zu den Hochschulen soll das Mittagessen in den Ganztagsbereichen von Schule und Kita preisstabil gehalten werden (ca. 100 Mio. Euro).

Viele weitere Bereiche bedürfen zwingend eines vom Bund zur Verfügung gestellten Rahmens. Das betrifft etwa einen Schutzschirm für Stadtwerke, der notwendig ist, um eine stabile Energieversorgung überall zu gewährleisten und einer weiteren Verunsicherung vorzubeugen. Dabei handelt es sich vor allem um die Bereitstellung von Sicherheiten, die die Energiebeschaffung durch die Stadtwerke absichern müssen.

Bezahlbarer Wohnraum

Eine weitere Frage von Ihnen betraf, wie wir vorhaben, bezahlbare Mieten sicherzustellen. Hierfür wollen wir eine neue Landeswohnungsbaugesellschaft gründen. Wir wissen, dass öffentliches Bauen die wirksamste Mietpreisbremse ist, denn öffentliche Gesellschaften müssen in der Regel keine hohen Renditen ausschütten und können die Refinanzierung ihrer Investitionen über einen längeren Zeitraum strecken als private. Es gab bereits einmal eine solche Gesellschaft auf Landesebene, die NILEG, die leider durch die CDU-FDP-Landesregierung Mitte der 2000er Jahre verkauft worden ist. Auf diese Weise wurden quasi über Nacht 30.000 Wohnungen, das Gros davon in Hannover, privatisiert. Heute sind diese zu großen Teilen im Besitz börsennotierter Wohnungsunternehmen, wodurch sich die Frage der Mietpreise weiter verschärft hat.

Zusätzlich zu der Neugründung der Wohnungsbaugesellschaft wollen wir auch weiterhin ein Wohnraumförderprogramm bereitstellen, das mit anderen Förderprogrammen (z.B. dem der Stadt Hannover) kombinierbar ist, sodass die Wohnungsbauunternehmen subventionierte und damit günstige und preisgebundene Wohnungen zur Verfügung stellen können. Damit sorgen wir nicht nur für Entlastung auf dem Markt, sondern stellen auch sicher, dass bezahlbare Wohnungen für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen im Neubau entstehen.

Die Ansätze der Mietpreisbremse und des Baulandmobilisierungsgesetzes werden wir für einen verbesserten Mieterschutz und die Gewinnung von mehr Baufläche auf Landesebene konsequent umsetzen, regelmäßig evaluieren und gegebenenfalls anpassen.

Durch Modelle wie beispielsweise Genossenschaften, das Mietshäusersyndikat sowie über Vereine kann es möglich werden, dass auch weniger wohlhabende Menschen die Chance auf Eigentum erhalten. Wir planen, diese Modelle im Rahmen der Förderprogramme zu unterstützen.

Verbesserung ärztlicher Versorgung

Die letzte Ihrer Fragen betraf unsere Vorhaben als SPD zur Verbesserung ärztlicher Versorgung.

Für uns als SPD ist Gesundheit keine Ware, sondern ein Kernelement staatlicher Daseinsvorsorge. Deshalb muss die fortschreitende Ökonomisie­rung gestoppt und so weit wie möglich eine Rekommunalisierung mit Unterstützung von Land und Bund eingeleitet werden. Maßstab dürfen nicht die wirtschaftlichen Interessen von Akteuren im Gesundheitssystem sein. Im Mittelpunkt all unseres Handelns müssen die Anliegen der Patientinnen und Patienten stehen.

Gerade in den ländlichen Räumen in Niedersachsen stellt sich die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung zunehmend als Heraus­forderung dar. Eine optimale medizinische Versorgung in der Fläche werden wir zukünftig durch eine Neuausrichtung der Kranken­hausplanung, neue Ansätze der sektorenübergreifenden Versorgung und Maßnahmen wie die Einführung der Landarztquote und den Ausbau der Studienplätze im Bereich Medizin gewährleisten.

Arztpraxen, Krankenhäuser und weitere an der Gesundheitsversorgung beteiligte Einrichtungen müssen künftig besser zusammen­arbeiten. Um eine hochwertige Versorgung insbesondere auf dem Land sicherzustellen, werden wir auch Regionale Gesundheits- oder Versorgungszentren einrichten.

Landesweite Krankenhausversorgung

Krankenhäuser haben einen hohen Stellenwert bei der Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung. Die Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Krankenhäuser hat sich nicht zuletzt während der Corona-Pandemie insbesondere bei der Versorgung von Inten­sivpatientinnen und -patienten eindrucksvoll bestätigt. Die Herausforderungen in der Krise haben aber auch den Handlungsbedarf unterstrichen: Für die zukunftsfähige Sicherung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Versorgung ist insbesondere vor dem Hintergrund begrenzter personeller Kapazitäten ein Strukturwandel erforderlich.

Mit der Novelle des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes verfügt Niedersachsen nicht nur über das bundesweit modernste Krankenhausgesetz, sondern hat auch die Weichen für eine landesweit gleichwertige Versorgungsqualität, auskömmliche Personal­ausstattung und effizientere Nutzung von Ressourcen gestellt. Die damit angestoßene Reform der niedersächsischen Krankenhaus­landschaft werden wir in den kommenden Jahren konsequent umsetzen. Dazu gehört:

  • die Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung überall in Niedersachsen,
  • die stärkere Konzentration hochspezialisierter Leistungen, damit das notwendige Personal und die technische Ausstattung für eine qualitativ hochwertige Versorgung in dafür geeigneten Krankenhäusern vorgehalten werden können,
  • eine vorausschauende Krankenhausplanung, damit die niedersächsische Krankenhausstruktur sich zukünftig noch stärker an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen in den jeweiligen Regionen orientiert,
  • eine langfristig angelegte deutliche Aufstockung der Krankenhausinvestitionsmittel als Teil des neuen Niedersachsenfonds,
  • die Einführung einer neuen Versorgungsstruktur, wodurch klare Zuständigkeiten für bestimmte Leistungsbereiche definiert werden können,
  • die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander, mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie mit weiteren Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, um eine reibungslose Behandlung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten,
  • die Einführung Regionaler Gesundheitszentren insbesondere in ländlichen Gebieten, um eine wohnortnahe Rund-um-die-Uhr- Versorgung sicherzustellen und neue Ansätze zur sektorenübergreifenden Versorgung zu ermöglichen.

Mit Regionalen Gesundheitszentren werden wir die Versorgung dort sicherstellen und verbessern, wo die ambulante Versorgung gefährdet oder eine stationäre Versorgung nicht möglich oder wirtschaftlich gefährdet ist. Damit ersetzen sie mittelfristig nicht nur bestehende Angebote, sie verbessern gleichzeitig die medizinische Versorgung und können auch in kommunaler Trägerschaft sein.

Sondervermögen für Universitätskliniken

Die zwei Universitätskliniken in Göttingen (UMG) sowie Hannover (MHH) nehmen insbesondere für die Versorgung Schwerstkranker und beim Auftreten seltener Erkrankungen sowie in der medizinischen Forschung, Lehre und Ausbildung eine wesentliche Funktion wahr. Die European Medical School Oldenburg-Groningen (EMS) bietet mit dem Modellstudiengang Humanmedizin erstmals in Deutschland eine grenzüberschreitende Medizinerausbildung an.

Über die Schaffung eines Sondervermögens wurden notwendige Erneuerungen bei der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin Göttingen sichergestellt. Der Investitionsbedarf für den Bereich der Krankenversorgung an beiden Hoch­schulkliniken wird derzeit auf mehr als 2,1 Milliarden Euro geschätzt. Im ersten Schritt ist dieses Sondervermögen mit mehr als einer Milliarde Euro ausgestattet worden. Davon ist der größte Teil für die Universitätsklinik in Göttingen bereits eingeplant.

Zusätzlich sollte mit 150 Millionen Euro der Sanierungsstau an anderen Hochschulen abgebaut werden. Zur Gesamtfinanzierung ist es jedoch erforderlich, das Sondervermögen in den nächsten Jahren mit weiteren Mitteln des Landeshaushalts auszustatten. Auch in diesem Fall werden wir prüfen, inwieweit eine Fondslösung noch zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten Dritter für die wichtigen Investitionen an den Universitätskliniken in Niedersachsen erschließen kann.

Ambulante Versorgung: gut erreichbar und qualitativ hochwertig

In vielen Fällen sind Arztpraxen die ersten Anlaufstellen der Bürgerinnen und Bürger bei gesundheitlichen Beschwerden. Der niedersächsischen Bevölkerung steht derzeit eine insgesamt gut erreichbare und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung zur Verfügung. Trotz der insgesamt guten Versorgungssituation im Flächenland Niedersachsen bestehen die primären Herausforderungen in der Sicherstellung des zukünftigen Bedarfs an Ärztinnen und Ärzten und ihrer flächendeckenden Verteilung, insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten in ländlichen Gebieten. Die Kommunen in den ländlichen Räumen stehen dabei angesichts des demografischen Wandels vor der Herausforderung, Angebote der sozialen Daseinsvorsorge gut erreichbar und möglichst gebündelt zu organisieren. Gemeinsam mit den Kommunen haben wir in Modellversuchen kommunal getragene Regionale Versorgungszentren als zentrale Anlaufstellen für die hausärztliche Versorgung in Kombination mit weiteren Angeboten der Daseinsvorsorge erprobt. Wir wollen das Angebot der Regionalen Versorgungszentren zur Sicherstellung in den ländlichen Räumen entsprechend dem individuellen Bedarf der Kommunen weiter ausbauen.

Mit dem Ausbau der Medizinstudienplätze an der European Medical School Oldenburg-Groningen, der Medizinischen Hochschule Hannover sowie der Universitätsmedizin Göttingen und der Einführung einer Landarztquote haben wir bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die medizinische Versorgung auch in Zukunft in der Fläche sicherzustellen. Für eine flächendeckende Sicherstellung und eine weitere Optimierung der Versorgungsqualität ist es unerlässlich, neben der Stärkung der Nachwuchsgewinnung vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen und insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte zu entlasten.

Wir werden uns für eine bessere Verteilung von Ärztinnen und Ärzten einsetzen, sodass es insbesondere in ländlichen Gebieten nicht zu einer Unterversorgung kommt. Dafür muss die sogenannte Bedarfsplanung durch den Bundesgesetzgeber überarbeitet werden.

Notfallversorgung

Die Notfallversorgung ist die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten mit akutem Versorgungsbedarf. In den vergangenen Jahren hat die Inanspruchnahme von Rettungstransporten und Notaufnahmen auch in Niedersachsen stetig zugenommen. Um zukünftig auf Landesebene zu Fortschritten in der Zusammenarbeit von Rettungsdienst und Krankenhäusern zu kommen, hat das Land Niedersachsen insbesondere die Einführung des digitalen Notfallmanagementsystems IVENA (Interdisziplinärer Versorgungsnachweis) vorangetrieben. Dieses mittlerweile nahezu flächendeckend verwendete internetgestützte System zeigt die Behandlungs- und Bettenkapazitäten der regionalen Krankenhäuser an.

Ferner werden in Niedersachsen aktuell im Rahmen von Modellprojekten verschiedene Ansätze erprobt, die eine ungesteuerte Nutzung von Krankenhausambulanzen während der Öffnungszeiten der niedergelassenen Arztpraxen reduzieren und einen ressourcenschonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Rettungsmitteln sowie eine zielgerichtete Disposition fördern sollen (z. B. Gemeindenotfallsanitäter oder telemedizinische Angebote).

Wir werden daran arbeiten, wie das bisweilen komplexe System der Notfallversorgung für Hilfesuchende einfacher und verständlicher wird. Zur Verbesserung der Patientensteuerung werden wir auch in Niedersachsen gemeinsame, integrierte Notfallleitstellen einrichten, die über die Rufnummern 112 und 116 117 rund um die Uhr erreichbar sind.

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantworten konnte.

Herzliche Grüße,

Ihr Stefan Politze

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