Gibt es für Internet-Anbieter Vorgaben bezügl. Ihrer Homepage? Z.B. dürfen ausländ. Firmen sich mit einer Internet-Adresse mit Endung .de präsentieren, und als Dienstleistung Grundbuchausz. anbieten?
Wer einen Grundbuchauszug benötigt und diesen online beantragen will, stößt bei der Suche auf mehrere Anbieter, die den Eindruck erwecken, als ob diese Deutsch wären (schwarz-rot-gold-Emblem), die Internet-Adresse und e-mai-Adresse endet mit .de, obwohl die Anbieter-Firma z.B. eine Adresse in den Niederlanden hat und eine dubiose Bankadresse in der Schweiz in der Rechnung angibt. Lt. Auskunft Bank und Grundbuchamt (in meinem Fall das Grundbuchamt Ravensburg in Ba-Wü.) gibt es viele, die wie ich darauf reingefallen sind, dass sie nicht bei der offiziellen "Grundbuchplattform" von deutschen Behörden bestellt haben, sondern bei einer ausländischen Firma, die meine Daten lediglich an das zuständige Grundbuchamt weiterleitet. Ich schreibe Ihnen als Mitglied des Ausschusses für Verbraucherrecht, mein hier zuständiger Abgeordneter antwortet nicht auf abgeordnetenwatch.de. Und ich denke dieses Thema geht viele an und es sollte mehr vor solchen "Anbietern" gewarnt werden. Vielen Dank.

