Grundlegend erfolgen Quarantäne-Anordnungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und sind in Form der Hausquarantäne freiwillig umzusetzen. Für eine Überweisung in eine Unterbringungsstelle bei Zuwiderhandlung wäre eine richterliche Anordnung erforderlich.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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