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Stefan Engstfeld
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Frage von Thomas S. •

Guten Tag, Herr Engstfeld! Mich würde interessieren, wie Sie persönlich und ihre Partei sich nach der Landtagswahl NRW 2022 zum Thema Abschiebeeinrichtung am Flughafen Düsseldorf verhalten werden.

Außerdem interessiert alle potentiellen Progressivwähler*innen selbstverständlich immer noch der Dauerbrenner: werden Sie nach der Wahl mit der cdU koalieren?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S.,

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich 2024 auf die Reform des Ge­meinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verständigt. 

In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat in diesem Jahr die europäischen Regelungen in deutsches Recht umgesetzt. 

Damit ist das Land NRW verpflichtet, die neuen Regelungen zeitnah umsetzen und zu­gleich die Rechte der Betroffenen zu gewährleisten.

Bei den Planungen am Flughafen Düsseldorf handelt es sich um den Bereich der Asylgrenzverfahren.

Die Einrichtungen sind zuständig für Einreisen über Flughäfen, durch die auch innerhalb Deutschlands Asylgrenzverfahren im Sinne der GEAS-Reform stattfinden. 

In NRW werden 50-60 der bundesweit 374 Plätze ge­schaffen.

In den Einrichtungen werden Personen aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent in der EU untergebracht. 

Außerdem sind Asylgrenzverfahren verpflichtend für Personen, die die Behörden über ihre Identität getäuscht haben, und Perso­nen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen. Es besteht die Fiktion der Nicht-Einreise. Die Aufenthaltsdauer in den Zentren beträgt höchstens sechs Mo­nate, davon höchstens drei Monate für das beschleunigte Asylver­fahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und gegebenenfalls eine Frist von drei Monaten für die Rückführung durch die Bundespolizei.

Bei den Asylgrenzzentren handelt sich um Unterbringungseinrich­tungen mit Bewegungsfreiheit im Gebäude und auf dem Außen­gelände. Zudem wird es Freizeitmöglichkeiten und Betreuungsan­gebote geben. Die Personen dürfen die Einrichtungen für die Dauer ihrer Verfahren aber nicht bzw. nur begleitet verlassen.

Für mich stehen zwei Punkte im Vordergrund: Sich rechtsstaatlich konform zu Verhalten (auch wenn ich den Inhalt so nicht teile) und die Rechte der Betroffenen zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Engstfeld

 

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