Portrait von Sonja Grässle
Antwort von Sonja Grässle
CDU
• 17.05.2019

(...) Bei einem Vertragsverletzungsverfahren stellt die Kommission mögliche Verstöße gegen das EU-Recht aufgrund eigener Untersuchungen oder auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder Interessensträgern fest. Dass es hier zu einigen EU-Verletzungsverfahren gegenüber Deutschland kommt ist klar. Die Gesetze der Europäischen Union stimmen nicht in jeder Hinsicht mit den Gesetzen des Deutschen Grundgesetzes überein und daher kommt es bei der Auslegung und Anwendung öfters zu Differenzen. (...)

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• 17.05.2019

(...) Bei einem Vertragsverletzungsverfahren stellt die Kommission mögliche Verstöße gegen das EU-Recht aufgrund eigener Untersuchungen oder auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder Interessensträgern fest. Dass es hier zu einigen EU-Verletzungsverfahren gegenüber Deutschland kommt ist klar. Die Gesetze der Europäischen Union stimmen nicht in jeder Hinsicht mit den Gesetzen des Deutschen Grundgesetzes überein und daher kommt es bei der Auslegung und Anwendung öfters zu Differenzen. (...)

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(...) Bei einem Vertragsverletzungsverfahren stellt die Kommission mögliche Verstöße gegen das EU-Recht aufgrund eigener Untersuchungen oder auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder Interessensträgern fest. Dass es hier zu einigen EU-Verletzungsverfahren gegenüber Deutschland kommt ist klar. Die Gesetze der Europäischen Union stimmen nicht in jeder Hinsicht mit den Gesetzen des Deutschen Grundgesetzes überein und daher kommt es bei der Auslegung und Anwendung öfters zu Differenzen. (...)

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