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Sören Bartol
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Frage von Gabriela Q. •

Wie ist Ihre Haltung zum Anspruch auf Geschwisternachzug im Rahmen der Familienzusammenführung von bei uns lebenden (minderjährigen) Geflüchteten?

Guten Tag, Herr Bartol,

ich bin durch die Kampagne #GeschwisterGehörenZusammen darauf aufmerksam gemacht worden, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind.

Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird? 

Hierüber würde ich mich sehr freuen. 

Mit freundlichen Grüßen 

G. Q.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Q.,

diese für die Beteiligten schwierige Situation ist uns bekannt. Hier wollen wir Verbesserungen schaffen. Uns als SPD ist das wichtig. Daher haben wir in unserem Koalitionsvertrag folgendes festgeschrieben:

"...Familienzusammenführung muss im Sinne der Integration und der Aufnahmefähigkeit der Gesellschaft gestaltet werden. Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen..."

Ebenso sehen wir die Problematik für geflüchtete Kinder, deren Eltern verstorben sind. Mit dem Migrationspaket II soll demnächst ein Gesetzgebungsverfahren beginnen, indem beide Themen Berücksichtigung finden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol

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