Auch ein Volljähriger kann nicht wirksam in eine wie auch immer geartete psychische oder physische Behandlungsmaßnahme einwilligen, wenn er dazu in irgendeiner Weise genötigt worden ist.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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