
(...) Die bisherige Gleitzone (neu: Übergangsbereich) bis 850 Euro, in welcher es eine Beitragsentlastung in der Sozialversicherung gibt, wird auf Arbeitsentgelte von 450,01 – 1.300 Euro deutlich ausgedehnt. Wir entlasten damit auch Beschäftigte, die durch die Anhebung von Mindest- und Tariflöhnen mit ihrem Einkommen in diesen Übergangsbereich kommen. (...)