Beamtenversorgung braucht Reformbereitschaft, aber keine pauschalen Schuldzuweisungen gegen den öffentlichen Dienst.
Eine hohe Krankheitslast ersetzt keinen Nachweis, dass ungesteuerte Versorgung die GKV entlastet und Patienten besser hilft.
Die Pflegeversicherung muss begrenzte Mittel gezielt einsetzen und Pflegegrad 1 stärker auf Eigenverantwortung ausrichten.
Psychotherapie braucht bessere Steuerung, damit begrenzte Kapazitäten zuerst den schwer und dringend Erkrankten zugutekommen.
Psychotherapeutische Versorgung muss verlässlich bleiben, doch Vergütung und GKV-Finanzierung müssen sachlich getrennt bewertet werden.
Krankenkassen klagen zu Recht! Staatliche Aufgaben dürfen nicht dauerhaft über GKV-Beiträge finanziert werden.

