Welche psychischen Erkrankungen nach ICD-10 sind Ihrer Meinung nach Bagetellen, die aus den psychotherapeutischen Praxen herausgehalten werden sollten?
Sehr geehrte Frau Borchard,
in der Anhörung der Petion 196912 gestern stellen Sie eine Frage bzgl. der Verbesserung der Steuerung psychischer Erkrankter in die ambulante Versorgung, die derzeit über die psychotherapeutische Sprechstunde nach wissenschaftlichen Kriterien der Diagnosestellung inkl. Testungen erfolgt. Laut den Vorgaben der Berufsordnung, des SGB und der Psychotherapievereinbarung behandeln wir Psychotherapeut*innen Patient*innen mit behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen und gesicherten Diagnose nach wissenschaftl. Leitlinien. Nun fragen Sie, wie Bagatellen aus den Praxen gehalten werden können. Mich würde interessieren welche ICD-10 Diagnosen bzw. Kombination von Diagnosen (2023 hatten 49% der ambulant behandelten Patienten 4 Diagnosen und mehr; siehe Analyse KBV-Daten: Böker, Ulrike; Hentschel, Gebhard 2023) nach Ihrer Haltung und der Ihrer Partei Bagatellen sind und welche Pläne es gibt, diese nicht mehr in die Versorgung einzubeziehen.

