Antwort 02.05.2026 von Simone Borchardt CDU
Der Vergleich zwischen Praxis- und TVöD-Anstellung trägt nur begrenzt.

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Der Vergleich zwischen Praxis- und TVöD-Anstellung trägt nur begrenzt.
Unabhängig im Mandat, verpflichtet allein dem Gewissen.
Beihilfe, GKV und Besoldung sachlich trennen statt Gruppen gegeneinander auszuspielen.
Mehr Eigenverantwortung in der Physiotherapie, aber nicht zulasten von Qualität und Beitragsstabilität.
Polemik ersetzt keine seriöse Debatte über die Finanzierung der GKV.
Gerechtigkeit in der GKV heißt: Alle Ansprüche müssen transparent, überprüfbar und fair finanziert sein.