Was tut Ihre Fraktion, damit Menschen mit Ehlers-Danlos-Syndrom (EDS) ärztlich verordnete Hilfsmittel nicht erst nach jahrelangem Kampf mit der Krankenkasse erhalten?
Sehr geehrte Frau Borchardt,EDS ist selten und zugleich sehr inhomogen: Dieselbe Diagnose zeigt sich bei jedem Menschen anders. Weil EDS selten ist, kennen Sachbearbeitende und der Medizinische Dienst sie kaum; weil sie so individuell verläuft, passt sie in kein Standardraster. Eine standardisierte Nachprüfung kann den Bedarf deshalb nicht besser beurteilen als der behandelnde Arzt – trotzdem werden verordnete Hilfsmittel häufig zunächst abgelehnt und erst nach jahrelangem Kampf doch bewilligt.Mit § 33 Abs. 5c SGB V verzichtet der Gesetzgeber bereits auf diese Nachprüfung, wo Fachkunde sie überflüssig macht. Bei einer so seltenen und individuellen Erkrankung wie EDS ist sie aus genau diesem Grund nicht sinnvoll.Sie sind im Ausschuss u. a. für Hilfsmittel zuständig: Sehen Sie Spielraum, bei seltenen und individuell verlaufenden Erkrankungen wie EDS auf die Nachprüfung zu verzichten, sodass eine ärztliche Verordnung genügt – und was plant die Koalition?

