Sehr geehrte Frau Borchardt, inwieweit sehen Sie Probleme bei der Selbstverwaltung hinsichtlich der "aktuellen" Abwertung psychotherapeutischer Leistungen (Honorarkürzung ab 01.04.26 um 4,5%)?
Sehr geehrte Frau Borchardt, ich möchte Ihnen von ganzem Herzen für Ihre sachl. und freundl. Antwort vom 02.05.26 auf meine Frage zu Ihrem Mandat danken; aufgrund derer kann ich Ihnen versichern: Sie genießen mein Vertrauen! Was ich nicht verstehe: Innerhalb der Selbstverwaltung gab es (m.W.n.) eine zunehmende Honoraranpassung psychotherapeutischer Leistungen. Allerdings kam es jetzt mit EBA-Beschluss vom 11.03.26 zu einer Honorarkürzung von 4,5%. Ich bin PPT mit vollem Versorgungsauftrag und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Zum einen bin ich voll bei Ihnen: Es muss gespart werden. Allerdings frage ich mich: Was lief bisher in der Selbstverwaltung "schief", dass es jetzt zu der Honorarkürzung kam? Ich behandle Menschen mit schweren psychisch-psychosomatischen Erkrankungen als auch somatischen Erkrankungen (u.a. onkologische Fälle) mit psychischer Komorbidität. Bitte überprüfen Sie die gesetzlichen Regelungen zu einer angemessenen Honorierung von PT. Ich verbleibe herzlichst

