Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU
98 %
161 / 164 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Maureen S. •

Sehr geehrte Frau Borchardt, inwieweit sehen Sie Probleme bei der Selbstverwaltung hinsichtlich der "aktuellen" Abwertung psychotherapeutischer Leistungen (Honorarkürzung ab 01.04.26 um 4,5%)?

Sehr geehrte Frau Borchardt, ich möchte Ihnen von ganzem Herzen für Ihre sachl. und freundl. Antwort vom 02.05.26 auf meine Frage zu Ihrem Mandat danken; aufgrund derer kann ich Ihnen versichern: Sie genießen mein Vertrauen! Was ich nicht verstehe: Innerhalb der Selbstverwaltung gab es (m.W.n.) eine zunehmende Honoraranpassung psychotherapeutischer Leistungen. Allerdings kam es jetzt mit EBA-Beschluss vom 11.03.26 zu einer Honorarkürzung von 4,5%. Ich bin PPT mit vollem Versorgungsauftrag und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Zum einen bin ich voll bei Ihnen: Es muss gespart werden. Allerdings frage ich mich: Was lief bisher in der Selbstverwaltung "schief", dass es jetzt zu der Honorarkürzung kam? Ich behandle Menschen mit schweren psychisch-psychosomatischen Erkrankungen als auch somatischen Erkrankungen (u.a. onkologische Fälle) mit psychischer Komorbidität. Bitte überprüfen Sie die gesetzlichen Regelungen zu einer angemessenen Honorierung von PT. Ich verbleibe herzlichst

Portrait von Simone Borchardt
Antwort von CDU

Ich nehme Ihre Sorge ernst, gerade weil Sie sehr konkret beschreiben, welche Patientinnen und Patienten Sie behandeln. Psychotherapeutische Versorgung ist keine verzichtbare Zusatzleistung. Sie ist für viele schwer erkrankte Menschen ein zentraler Bestandteil medizinischer Versorgung.

Zunächst ist mir wichtig, die Zuständigkeiten klar zu trennen. Die Abwertung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab dem 1. April 2026 ist kein Beschluss des Deutschen Bundestages, sondern ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses. Dieses Gremium wird angerufen, wenn sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss nicht einigen können. Nach meinem Kenntnisstand kam der Beschluss gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zustande.

Ihre Frage, was in der Selbstverwaltung schiefgelaufen ist, lässt sich deshalb nicht mit einem einfachen Schuldvorwurf beantworten. Formal hat die Selbstverwaltung einen gesetzlichen Auftrag umgesetzt. § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V verlangt, dass psychotherapeutische Leistungen eine angemessene Vergütung je Zeiteinheit gewährleisten. Grundlage der aktuellen Entscheidung waren unter anderem neue Kostendaten und ärztliche Abrechnungsdaten. Der Erweiterte Bewertungsausschuss kam auf dieser Grundlage zu dem Ergebnis, dass eine Absenkung rechnerisch vertretbar sei. Zugleich wurden Strukturzuschläge erhöht, was die Absenkung aber nicht vollständig ausgleicht.

Das eigentliche Problem sehe ich weniger in der Existenz eines Prüfmechanismus, sondern in der Frage, ob das zugrunde liegende Berechnungsmodell die heutige Versorgungsrealität ausreichend abbildet. Psychotherapeutische Praxen haben nur begrenzte Möglichkeiten, Mindereinnahmen durch höhere Fallzahlen oder kürzere Leistungen zu kompensieren. Eine Therapiesitzung bleibt zeitgebunden. Hinzu kommen steigende Praxis-, Personal-, Versicherungs- und Lebenshaltungskosten. Auch die hohe Schwere vieler Fälle, Komorbiditäten und zunehmende Krisenlagen werden in rein rechnerischen Vergleichsmodellen nur begrenzt sichtbar.

Deshalb ist es richtig, dass der Bewertungsausschuss selbst eine Weiterentwicklung des Modells angekündigt hat. Dabei sollen unter anderem Datenjahre, Facharztmix, Personalkosten, Kostenquoten, Praxen mit angestellten Ärztinnen und Ärzten sowie mögliche Schwankungen in den Datengrundlagen überprüft werden. Genau an dieser Stelle muss sehr genau hingesehen werden. Eine angemessene Honorierung darf nicht nur auf dem Papier plausibel wirken, sondern muss auch unter realen Praxisbedingungen tragfähig sein.

Gleichzeitig müssen wir ehrlich bleiben. Die gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell erheblich unter Druck. Es wird in nahezu allen Bereichen des Systems überprüft werden müssen, wo Ausgaben gerechtfertigt sind, wo Fehlanreize bestehen und wo Mittel wirksamer eingesetzt werden können. Das darf aber nicht dazu führen, dass notwendige Versorgung geschwächt wird oder Praxen, die hoch belastete Patientinnen und Patienten behandeln, unter wirtschaftlichen Druck geraten, der am Ende die Versorgung verschlechtert.

Ich werde die weitere Entwicklung deshalb aufmerksam begleiten. Aus meiner Sicht muss geprüft werden, ob die gesetzlichen Vorgaben zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen präzise genug sind, ob das Berechnungsmodell die tatsächlichen Praxisbedingungen ausreichend erfasst und welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Versorgung hat. Sparsamkeit im System ist notwendig. Sie darf aber nicht blind gegenüber den Versorgungsfolgen sein.

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU

Weitere Fragen an Simone Borchardt