Simone Borchardt
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Frage von Maureen S. •

Sehr geehrte Frau Borchardt, aus welchem Grund ist bei Ärzten/Psychotherapeuten bei der Reform des Nachrichtendienstrechts nur ein relativer und kein absoluter Schutz vorgesehen? Vereinbar mit GG?

https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/reform-des-nachrichtendienstrechts
https://www.bptk.de/pressemitteilungen/bptk-fordert-absoluten-schutz-fuer-psychotherapeutische-gespraeche/
Ich denke, wir beide sind d'accord, dass unser Land Bedrohungslagen ausgesetzt ist, denen es zu begegnen gilt. Allerdings verstehe ich nicht, aus welchem Grund Ärzte/PPT/KJP nur einem relativem Schutz bei der avisierten Reform unterliegen sollen. Ärzte/Psychotherapeuten unterliegen schon Offenbarungspflichten. Gleichsam ist der Schutz des Arzt/PPT/KJP-PatientInnen - Verhältnisses unabdingbar für eine Heilbehandlung (m.W.n. auch bereits verfassungsrechtlich verankert). Ich hoffe, dass Sie meine - wenngleich kurzgefasste Anmerkung - als Gesundheitspolitikerin nachvollziehen können. Als bisherige CDU-Wählerin, im medizin. Bereich Tätige und dem Patientenwohl Verpflichtete liegt mir diese Problematik sehr am Herzen. (Leider befeuert durch die Problematik/Skandal um Ex-BND-Chef Hanning). Herzliche Grüße

Simone Borchardt
Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts.

Ich teile Ihre Einschätzung, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten beziehungsweise Psychotherapeuten und ihren Patienten einen besonders hohen Schutz verdient. Ohne dieses Vertrauen ist eine erfolgreiche medizinische Behandlung kaum möglich. Dennoch halte ich es für richtig, dass der Gesetzgeber hier keinen ausnahmslosen Schutz vorsieht.

Wir müssen uns vor Augen führen, welche Bedrohungen unsere Nachrichtendienste aufklären sollen. Wenn beispielsweise ein mutmaßlicher Terrorist bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden steht und konkrete Hinweise auf die Vorbereitung eines Anschlags vorliegen, darf der Staat nicht grundsätzlich daran gehindert sein, sicherheitsrelevante Informationen zu gewinnen. Schließlich geht es darum, Menschenleben zu schützen und Anschläge zu verhindern, bevor sie geschehen.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die ärztliche Schweigepflicht beliebig außer Kraft gesetzt werden darf. Der höchstpersönliche Bereich medizinischer und psychotherapeutischer Gespräche bleibt durch das Grundgesetz geschützt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat allerdings anerkannt, dass nicht jede Berufsgruppe zwingend denselben absoluten Schutz vor Überwachungsmaßnahmen erhalten muss. Entscheidend sind die konkreten Umstände und die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs.

Die bestehenden gesetzlichen Offenbarungspflichten sind dabei ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaates. Sie ersetzen aber nicht in jedem Fall die notwendige Gefahrenaufklärung durch unsere Sicherheitsbehörden. Gerade wenn ein Gefährder seine Absichten bewusst verschleiert, müssen die zuständigen Behörden unter engen gesetzlichen Voraussetzungen handlungsfähig bleiben.

Deshalb unterstütze ich grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehene Einzelfallabwägung. Sie muss allerdings an strenge Voraussetzungen gebunden sein und einer wirksamen unabhängigen Kontrolle unterliegen. Eine pauschale Überwachung ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlungen lehne ich ab.

Als Gesundheitspolitikerin sehe ich meine Verantwortung darin, das Vertrauen der Patienten zu schützen. Als Bundestagsabgeordnete trage ich zugleich Verantwortung für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Beide Schutzpflichten müssen wir ernst nehmen.

Eine psychische Erkrankung darf kein Vorwand sein, konkrete Hinweise auf einen geplanten Mord oder Terroranschlag zu ignorieren. Wenn ein Gefährder bereits im Visier der Nachrichtendienste steht, muss es bei einer konkreten, schwerwiegenden Bedrohung möglich sein, unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen auch auf vertrauliche medizinische Informationen zuzugreifen. Wir wollen Anschläge verhindern, statt hinterher darüber zu diskutieren, ob der Täter psychisch krank war. Der Schutz von Menschenleben muss in solchen Fällen besonders schwer wiegen.

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