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Simone Borchardt
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Frage von Christian B. •

Osteopathie-Berufsgesetz: In welcher Phase befindet sich die Vorbereitung des Gesetzes?

Sehr geehrte Frau Borchardt,
Sie haben auf Abgeordnetenwatch erklärt, dass an einer gesetzlichen Regelung der Osteopathie gearbeitet werde und hierzu Gespräche mit Verbänden stattfinden.
Welche politischen Arbeiten meinen Sie damit konkret – Gespräche innerhalb der CDU/CSU-Fraktion, Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium oder bereits die Erarbeitung inhaltlicher Eckpunkte für ein mögliches Osteopathie-Berufsgesetz?
Und mit welchem zeitlichen Horizont rechnen Sie derzeit für die nächsten Schritte in diesem Prozess – etwa für die Ausarbeitung eines Konzepts oder für die Vorbereitung eines Gesetzentwurfs?
Da das Thema derzeit in der gesundheitspolitischen Öffentlichkeit intensiv diskutiert wird, wäre Ihre Einordnung für die vielen Beobachter auf Abgeordnetenwatch sehr hilfreich. Vielen Dank. C. B., Blogger Heilpraktiker-Newsblog

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Antwort von CDU

Das Thema einer gesetzlichen Regelung der Osteopathie wird politisch weiterhin wahrgenommen. Daraus folgt aber nicht, dass sich ein konkretes Gesetzgebungsvorhaben bereits in einer fortgeschrittenen Bearbeitungsphase befindet. Derzeit gibt es weder einen abgestimmten Gesetzentwurf noch einen festgelegten politischen Fahrplan für kurzfristige nächste Schritte.

Die gesundheitspolitischen Prioritäten liegen im Moment eindeutig an anderer Stelle. Aktuell sind die personellen und fachlichen Kapazitäten vor allem auf die großen Herausforderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gerichtet. Dazu gehören insbesondere die Finanzierungsfragen und die anstehenden Strukturreformen. Diese Themen binden gegenwärtig die verfügbaren Ressourcen in besonderem Maße.

Vor diesem Hintergrund kann ich derzeit keine konkreten Maßnahmen nennen, die bereits in Richtung eines eigenständigen Osteopathie-Berufsgesetzes umgesetzt würden. Auch zu einem belastbaren Zeitrahmen für die Erarbeitung eines Konzepts oder für die Vorbereitung eines möglichen Gesetzentwurfs lassen sich im jetzigen Stadium noch keine verlässlichen Aussagen treffen.

Das bedeutet nicht, dass das Thema grundsätzlich vom Tisch wäre. Es bedeutet aber, dass man zurzeit noch nicht an dem Punkt ist, an dem politische Ankündigungen zu einzelnen Verfahrensschritten seriös wären. Sinnvolle und belastbare Aussagen zu möglichen nächsten Etappen lassen sich erst dann treffen, wenn die vorrangigen Reformvorhaben, insbesondere im Bereich der GKV, weiter vorangebracht sind und dafür wieder ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen.

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