Mit welcher Begründung lehnt die Union die Einbeziehung von Beamten, Selbstständigen und Politikern in die gesetzliche Rentenversicherung strikt ab, obwohl die Mehrheit ihrer Anhänger dies gut fände?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Borchardt, eine von der ARD in Auftrag gegebene Studie von Intratest dimap hat ergeben, dass sich 86% der Deutschen insgesamt und auch 79% der Unionsanhänger die Einbeziehung von Beamten, Selbstständigen und Politikern in die gesetzliche Rentenversicherung wünschen. Mit welcher Begründung lehnt die Union dies weiterhin vehement ab? Studie: https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/grafiken/ard-umfrage-deine-meinung-zaehlt-100.pdf
Die von Ihnen genannte Umfrage zeigt zweifellos, dass es in der Bevölkerung ein starkes Bedürfnis nach mehr Gerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit in der Alterssicherung gibt. Das nehme ich ernst. Eine repräsentative Umfrage ersetzt aber nicht die Prüfung, ob ein Vorschlag rechtlich sauber, finanzierbar und langfristig tragfähig ist.
Die Union lehnt nicht ab, dass alle Menschen verlässlich für das Alter vorsorgen müssen. Im Gegenteil: Gerade bei Selbstständigen, die bisher nicht ausreichend abgesichert sind, halte ich eine verbindliche Altersvorsorge für richtig. Das muss aber nicht zwingend bedeuten, jede Berufsgruppe pauschal in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen.
Bei Beamtinnen und Beamten liegt der Fall anders. Das Beamtenverhältnis ist kein normales Arbeitsverhältnis. Es beruht auf einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Beamtinnen und Beamte unterliegen besonderen Pflichten, etwa Neutralitätspflichten, besonderen Loyalitätspflichten, Einschränkungen im Arbeitskampfrecht und einer besonderen Bindung an den Staat. Dafür steht der Dienstherr in der Pflicht, Besoldung und Versorgung eigenständig sicherzustellen. Wer dieses System ändern will, darf nicht nur die spätere Pension betrachten, sondern muss das gesamte Paket aus Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Pflichten und Einschränkungen betrachten.
Ein Beispiel zeigt das Problem: Ein Polizeibeamter im mittleren Dienst ist kein Spitzenverdiener. Er trägt Verantwortung, arbeitet im Schichtdienst, ist körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt und kann sich nicht wie ein normaler Arbeitnehmer auf die gleichen Rechte im Arbeitskampf berufen. Für viele dieser Beamten ist die Beihilfe mit ergänzender privater Krankenversicherung einer der wenigen verbliebenen Vorteile dieses besonderen Status. Würde man solche Beamten zusätzlich in Richtung gesetzlicher Einheitsversicherung drängen, ohne die Besoldung, die Beihilfe und die Versorgung insgesamt neu zu ordnen, würde man ihnen nicht einfach ein Privileg nehmen, sondern einen bestehenden Ausgleich für besondere Pflichten beschädigen.
Genau deshalb muss man sauber trennen: Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein umlagefinanziertes System für abhängig Beschäftigte. Die Beamtenversorgung ist Teil der staatlichen Alimentationspflicht. Selbstständige wiederum haben sehr unterschiedliche Einkommenslagen, von der Solo-Selbstständigen mit schwankendem Einkommen bis zum gut abgesicherten Unternehmer. Abgeordnete haben noch einmal eine eigene, öffentlich zu diskutierende Mandatsversorgung. Diese Gruppen pauschal in einen Topf zu werfen, klingt einfach, löst aber die strukturellen Probleme der Rente nicht automatisch.
Auch der Sachverständigenrat hat darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung nicht löst. Kurzfristig kämen zwar zusätzliche Beiträge hinein. Langfristig entstünden aber auch zusätzliche Rentenansprüche. Es wäre daher unseriös, so zu tun, als könne man die Rentenfrage allein dadurch lösen, dass man neue Gruppen in das bestehende Umlagesystem einbezieht.
Mein Maßstab ist deshalb: mehr Verlässlichkeit in der Alterssicherung, bessere Absicherung dort, wo echte Lücken bestehen, aber keine Symbolpolitik zulasten einzelner Berufsgruppen. Wer Polizisten, Lehrer, Justizvollzugsbeamte, Feuerwehrbeamte oder Verwaltungsbeamte in unteren und mittleren Besoldungsgruppen pauschal als privilegierte Sondergruppe behandelt, macht es sich zu leicht.
Die Rente braucht strukturelle Reformen: Mehr Beschäftigung, längere Erwerbsbiografien, eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, weniger Frühverrentung, mehr kapitalgedeckte Ergänzung und eine verlässliche Altersvorsorge auch für Selbstständige ohne ausreichende Absicherung. Eine pauschale Einheitslösung für Beamte, Selbstständige und Abgeordnete halte ich dagegen nicht für den richtigen Weg.
Einordnung der Umfrage:
Die infratest-dimap-Erhebung wurde mit 2.084 Befragten im Zeitraum vom 7. bis 14. April 2026 durchgeführt. Der Sachverständigenrat beschreibt die demografisch bedingten Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung und hält fest, dass die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten diese Probleme nicht lösen kann. Die Deutsche Rentenversicherung weist für Selbstständige bereits unterschiedliche Formen von Pflichtversicherung, freiwilliger Versicherung und Beitragshöhen aus. Der Deutsche Bundestag erläutert, dass während der Mandatszeit keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden und die Altersentschädigung diese Lücke schließen soll.

