Eine gesetzlich klar geregelte Form für die Wohnflächenberechnung, verbunden mit dem auch im Schreiben zitierten Vorschlag, die Wohnfläche bei der Übergabe verbindlich abzunehmen, würde Wohneigentümer*innen schützen und für Rechtssicherheit zwischen Bauträgern und Käufer*innen sowie bei der eventuellen Vermietung der gekauften Wohnung sorgen.
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