
Eine gesetzlich klar geregelte Form für die Wohnflächenberechnung, verbunden mit dem auch im Schreiben zitierten Vorschlag, die Wohnfläche bei der Übergabe verbindlich abzunehmen, würde Wohneigentümer*innen schützen und für Rechtssicherheit zwischen Bauträgern und Käufer*innen sowie bei der eventuellen Vermietung der gekauften Wohnung sorgen.