
Wir von der CSU fordern daher, das Recht konsequent im Netz durchzusetzen. Denn Fakt ist: Einige digitale Kommunikationsdienste haben sich zu Plattformen des Hasses und der Hetze entwickelt.
Christian Weber
Wir von der CSU fordern daher, das Recht konsequent im Netz durchzusetzen. Denn Fakt ist: Einige digitale Kommunikationsdienste haben sich zu Plattformen des Hasses und der Hetze entwickelt.
Nach dem Parteiengesetz von 2002 sind Großspenden über 50.000 Euro der Bundestagspräsidentin beziehungsweise dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Diese werden dann, unter Angabe des Zuwenders, als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Nach dem Parteiengesetz von 2002 sind Großspenden über 50.000 Euro der Bundestagspräsidentin beziehungsweise dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Diese werden dann, unter Angabe des Zuwenders, als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Nach dem Parteiengesetz von 2002 sind Großspenden über 50.000 Euro der Bundestagspräsidentin beziehungsweise dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Diese werden dann, unter Angabe des Zuwenders, als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Nach dem Parteiengesetz von 2002 sind Großspenden über 50.000 Euro der Bundestagspräsidentin beziehungsweise dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Diese werden dann, unter Angabe des Zuwenders, als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Das rechtliche Gut der freien Meinungsäußerung, auch im Rahmen der Versammlungsfreiheit, ist eine zentrale Errungenschaft unserer Demokratie. Jegliche Form von Gewaltausschreitungen sind hier allerdings nicht Teil davon.