
(...) Und zum anderen sehe ich solch eine Vorschrift kritisch, weil – und das weiß ich aus meiner eigenen Erfahrung als Staatsanwältin und Richterin – Aufzeichnungen immer auch Auswirkungen haben können auf das Aussageverhalten der Beteiligten. Gerade das Gespräch mit Sachverständigen/Psychiatern erfordert einen geschützten Bereich, in dem sich beide öffnen können und nicht beobachtet fühlen. (...)