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Silke Launert
CSU
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Frage von Beate G. •

Frage an Silke Launert von Beate G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. Silke Launert,

ich möchte sie fragen, wie zu dem Elternunterhalt stehen und wie sie persönlich abstimmen werden.
Im Koalitionsvertrag wurde wohl folgendes verankert, das auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann.
Ich habe nun gehört, dass es dazu bald eine Abstimmung oder Anhörung im Bundestag geben wird und sie für mein Gebiet (Bayern) eine Abgeordnete von der CSU sind.
Mich betrifft gerade der Elternunterhalt, da meine Mutter (73 Jahre alt) in Berlin ein Pflegeheim bezogen hat und ich nun vom Sozialamt eine Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsverlangen zugesandt bekommen habe. Ich selbst habe nur ein Gehalt von 1550 Euro netto (40 Stunden pro Woche) bin aber seit 2 Jahren verheiratet. Mein Mann verdient wesentlich mehr und über das Familieneinkommen muss ich Unterhalt zahlen. Ungerecht finde ich hier, dass meine Mutter immer gearbeitet hat (Erzieherin = geringe Rente) für mich und meine Tochter (ich war 14 Jahre Alleinerziehend) nie da war und ich nun Unterhalt zahlen muß. Somit wird die ungerechte Bezahlung der Frauen (geringe Rente) auf mich übertragen. Ich bin schon mit 16 aus dem Haushalt meiner Mutter geflüchtet, habe immer wenn möglich gearbeitet (700 km Umzug mit Kind für Arbeit) und muß nun trotz Arbeit meinen Mann bitten für meine Mutter Unterhalt zu zahlen. Dies schränkt mich total ein. Meine Tochter ist Jahrgang 1990 und schon ausgezogen - also nicht mehr Unterhaltspflichtig. Ist es wirklich Gerecht, das ich als Frau erst mein Kind großziehe und danach Unterhalt für die Eltern zahlen soll (ja mein Vater [geschieden DDR Zeit] kann auch noch kommen) und für meine Rente (Jahrgang 1969) bis 67 arbeiten soll. Für meine eigene zusätzliche Altersversorgung bin ich nun auf das Gehalt meines Mannes angewiesen!

Darum interessiert es mich, wie sie zu dem Elternunterhalt stehen.

Mit freundlichen Grüßen
B. G.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Grunwald,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.

Nach Ihrer Anfrage wurde das Angehörigen-Entlastungsgesetz im Dezember 2019 verkündet. Mit diesem haben wir den von Ihnen angesprochenen Inhalt des Koalitionsvertrages umgesetzt und uns unter anderem für genau solche Situationen, wie die von Ihnen beschriebene, stark gemacht. Ich gehe davon aus, dass auch Sie diese neue Regelung für sinnvoll halten und sich ihr Inhalt auch für Sie positiv darstellt.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz verpflichtet, wie Sie bereits geschrieben haben, erst zu einer Unterhaltszahlung ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro im Jahr. Entscheidend bei der Prüfung ist allein das Einkommen des Kindes. Sollte man also mit dem Einkommen eines Ehepartners die Grenze von 100.000 Euro überschreiten, verpflichtet das nicht zum Unterhalt. Wenn das Bruttoeinkommen unter 100.000 Euro liegt, übernimmt der Staat die Kosten. Demzufolge gehe ich davon aus, dass Sie von der neuen Regelung profitieren konnten und sich Ihr Anliegen damit gelöst hat.
Ich persönlich unterstütze diese Regelung. Gerade ein Fall wie Ihrer zeigt auf, wie wichtig es ist, dass wir Regelungen schaffen, die Frauen faktisch ermöglichen, selbständig zu sein, ihre Finanzen selbst in die Hand zu nehmen und effektiv Altersvorsorge zu betreiben.

Sollte sich Ihr Anliegen noch nicht inhaltlich geklärt haben, zögern Sie bitte nicht, mich über mein Wahlkreisbüro zu kontaktieren: silke.launert@bundestag.de oder unter 0921/7643021

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Silke Launert MdB

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