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Silke Launert
CSU
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Frage von Horst L. •

Sehr geehrte Frau Dr. Launert, für wie dringlich erachten Sie die Notwendigkeit, die Zahl der Abgeordnetensitze im Deutschen Bundestag durch eine Wahlrechtsreform zu reduzieren?

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CSU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Klar ist: Die Anzahl der Sitze muss reduziert werden. Wir als Union schlagen insoweit ein echtes Zwei-Stimmen Wahlrecht vor. Nach diesem von uns favorisierten Modell werden 280 Abgeordnete (Anzahl der Wahlkreise ab 2024) direkt in den Wahlkreisen mit der Erststimme gewählt, weitere 318 Abgeordnete über die Landeslisten mit der Zweitstimme. Nach diesem Ansatz findet zwischen der Erst- und Zweitstimme keine Verrechnung statt. Dies hat zur Folge, dass keine Überhangs- und Ausgleichsmandate entstehen. Die im Grundgesetz vorgesehene Zahl von 598 Abgeordneten ist danach fest. Die Anzahl der Abgeordneten wird gedeckelt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorgehensweise ausdrücklich für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

Die Ampel-Koalition spricht sich hingegen für ein anderes Modell aus, wonach die Sitzverteilung allein nach dem Ergebnis der Zweitstimmen erfolgen soll. Direktmandate sollen lediglich zugeteilt werden, wenn sie durch das Zweitstimmenergebnis auch gedeckt sind. Damit der jeweilige Wahlkreis im Falle der Nichtzuteilung dennoch im Bundestag vertreten ist, sollen die Wähler mithilfe einer Ersatzstimme einen Direktkandidaten bzw. eine Direktkandidatin einer anderen Partei benennen können, der / die dann das Mandat erhielte.

Dieser Ansatz ist nach der Auffassung der Union und auch meiner Meinung nach ganz entschieden abzulehnen. Es kann und darf nicht sein, dass ein(e) direkt gewählte(r) Abgeordnete / Abgeordneter am Ende nicht in den Bundestag einzieht. Wer direkt gewählt ist, ist von den Bürgerinnen und Bürgern demokratisch legitimiert. Gerade die Direktmandate sind aus demokratischen Gesichtspunkten von außerordentlicher Bedeutung. Die direkt gewählten Abgeordneten fühlen sich in besonderer Weise den Bürgerinnen und Bürgern ihres Wahlkreises verpflichtet. Zugleich wird ihre Arbeit von den Bürgern direkt und unmittelbar beurteilt. Wer wiedergewählt werden möchte, muss hohen Einsatz zeigen und sich den Anliegen vor Ort annehmen. Tut sie oder er dies nicht, so bekommen die Wähler vor Ort dies unmittelbar mit und haben aufgrund ihrer Stimme die Möglichkeit, den Abgeordneten / die Abgeordnete nicht mehr zu wählen. Ein allein über die Liste gewählter Abgeordneter hat diesen Druck vor Ort nicht. Um aufgestellt zu werden und einen guten Listenplatz zu ergattern, kommt es vielmehr darauf an, „der Parteispitze zu gefallen“. Eine direkte Koppelung an die Wähler vor Ort ist nicht in gleichem Ausmaß gegeben wie bei einem Direktmandat.

Aus diesen Gründen werde auch ich mich für das von der Union vorgeschlagene Modell einsetzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Ansicht ausreichend darlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Launert

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