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Silke Launert
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Frage von Tilman C. •

Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG für Bitcoin – Ihre Position?

Sehr geehrte Frau Dr. Launert,

als Bürger Ihres Wahlkreises BT-Land bitte ich Sie eindringlich, der geplanten Abschaffung der einjährigen Haltefrist (§ 23 EStG) für Kryptowerte nicht zuzustimmen.

Bitcoin ist kein Finanzprodukt, sondern ein knappes, dezentrales Wirtschaftsgut ohne Emittenten – die Bundesregierung stufte es bereits 2013 wie Gold ein, das BMF bestätigte dies 2022.

Millionen Bürger haben über ein Jahrzehnt im Vertrauen auf diese Rechtslage ihre Altersvorsorge geplant. Eine rückwirkende Änderung verletzt den Vertrauensschutz und dürfte gegen Art. 3 GG verstoßen, da Gold, Kunst und Oldtimer weiter privilegiert blieben – eine sachlich nicht begründbare Ungleichbehandlung.

Betroffen wären vor allem private Sparer, während große Vermögen längst anders strukturiert sind. Andere Standorte (USA, Schweiz, VAE) bauen gezielt Standortvorteile für Krypto auf.

Bitte setzen Sie sich für den Erhalt der Haltefrist ein. Über eine kurze Rückmeldung zu Ihrer Position würde ich mich freuen.

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