Portrait von Sebastian Münzenmaier
Sebastian Münzenmaier
AfD
100 %
/ 7 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Moritz K. •

Unterstützt die AfD eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Schwangerschaftsabbrüchen infolge von medizinischen Notlagen oder Vergewaltigung (Gewaltindoktrination)?

Hallo Herr Münzenmaier,ich habe mich mit der Position der AfD zum § 218 befasst und weiß, dass Ihre Partei an der grundsätzlichen Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen festhalten möchte, aber auch weiterhin die Möglichkeit eines Abbruchs nach Beratung (§ 218a) akzeptiert.Meine Frage bezieht sich nun konkret auf die Kostenfrage:Wie steht die AfD zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzliche Krankenkasse, wenn sie aufgrund von medizinischen Notlagen (z. B. Lebensgefahr für die Frau) oder kriminologischen Gründen wie Vergewaltigung oder Gewaltindoktrination erfolgen?

Portrait von Sebastian Münzenmaier
Antwort von
AfD

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, also wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter darstellt. In solchen Fällen wird die Kostenübernahme in der Regel direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. Die Indikation stellt der Facharzt. Diese Regelung unterstütze ich. Persönlich halte ich das auch für richtig, wenn eine Frau eine Schwangerschaft beenden möchte, die beispielsweise Folge einer Vergewaltigung ist. Fragen zu Abtreibungen und Lebensschutz sind aber immer sehr persönliche Abwägungen, weshalb die Fraktionsdisziplin bei solchen Abstimmungen im Bundestag häufig aufgehoben wird und die Abgeordneten frei darüber abstimmen dürfen. Daher bitte ich, meine Antwort auch als meine persönlichen Ausführungen zu verstehen und nicht generell als stellvertretend für die AfD-Fraktion.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Sebastian Münzenmaier
Sebastian Münzenmaier
AfD