
Der § 41 des Waffengesetzes ist nur bedingt geeignet, um Gefährdern den Erwerb und den Besitz von Waffen effektiv zu verbieten.
Deutscher Bundestag
Der § 41 des Waffengesetzes ist nur bedingt geeignet, um Gefährdern den Erwerb und den Besitz von Waffen effektiv zu verbieten.
Die Übergriffe an Silvester verurteile ich auf das Schärfste. Nun geht es um die lückenlose Strafverfolgung aller Täter sowie Auswertung der Einsatzerkenntnisse
Straftäter müssen belangt werden. Der friedliche Teil der Klimabewegung sollte sich weiterhin in den öffentlich-rechtlichen Medien äußern können.
Straftäter müssen belangt werden. Der friedliche Teil der Klimabewegung sollte sich weiterhin in den öffentlich-rechtlichen Medien äußern können.
Mit unseren Partnern in der EU werden wir über weitere Konsequenzen sprechen. Dazu gehören auch gezielte Sanktionen gegen Verantwortliche
Mit unseren Partnern in der EU werden wir über weitere Konsequenzen sprechen. Dazu gehören auch gezielte Sanktionen gegen Verantwortliche